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Sustainable Development Goals von der UN-Generalversammlung verabschiedet

Die SDGs enthalten einige Ziele mit Bezug zur Kinderrechtskonvention, insgesamt fehlt aber ein kinderrechtsbasierter Ansatz.

An der letzten Sitzung der UN-Generalversammlung wurden nach jahrelanger Vorbereitungsarbeit die Sustainable Development Goals (SDGs) als Nachfolgeagenda der Millennium Development Goals (MDGs) verabschiedet. Einen kinderrechtlichen Bezug haben die SDGs mit Bezug zu Armutsreduktion (Goal 1), Gesundheit (Goal 3), Bildung (Goal 4), Gleichbehandlung der Geschlechter (Goal 5), Gewalt gegen Kinder (Goal 16.2), und einer Reihe weiterer Ziele mit Bezug zur Lebensrealität von Kindern. Trotz dieser Ziele fehlt den SDGs aber ein kinderrechtsbasierter Ansatz, das Dokument verpasst es, Kinder als Träger eigenständiger, verbindlicher Rechte zu definieren.


Das Child Rights International Network CRIN kommt wegen diesem und weiterer Kritikpunkte insgesamt zu einer sehr zurückhaltenden Bewertung der Entwicklungsagenda. In ihrer Analyse der SDGs merkt CRIN an, dass die SDGs stark auf den Freihandel als „Erfüllungsgehilfen“ der Menschen- und Kinderrechte setzen. Nicht erwähnt wird die Verantwortung von Staaten, die menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer Aktivitäten, Politiken und Abkommen zu kontrollieren. Die Verantwortung werde vor allem ärmeren Ländern zugeschoben, die sich vor allem selbst helfen sollen. Das Dokument bedient sich zwar einer menschenrechtlichen Rhetorik, die sich in den Inhalten und in den konkreten Methoden für die Umsetzung und Überprüfung der Agenda aber nicht wiederspiegelt.


Kritisch zu sehen ist auch, dass die SDGs, wie die MDGs vor ihnen, stark auf zeitlich begrenzte, quantifizierbare, also einfacher messbare Indikatoren setzt. Mit 17 übergeordneten und 169 spezifischen Zielen ist die Agenda ausserdem sehr breit gesteckt, teilweise schlecht definiert und im vorgesehenen Zeitrahmen bis 2030 unmöglich zu realisieren. Ihre Auswirkungen widersprechen sich teilweise. Dies könnte einen negativen Einfluss auf das Engagement zu ihrer Umsetzung haben, so CRIN.


CRINs Analyse der SDGs kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass die SDGs für die Umsetzung von Kinder- und Menschenrechten eher eine Herausforderung darstellen als Fortschritt ermöglichen werden.


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