Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Kinderrechte im Parlament
In der Frühjahrssession wurden zahlreiche Vorstösse behandelt, die die Kinderrechte betreffen:
Im Nationalrat befassten sich gleich mehrere Vorstösse mit Kinderrechten. Der Nationalrat beschäftigte sich mit der Volksinitiative zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung. Ein lückenloses Verbot für Tabakwerbung hält eine bürgerliche Mehrheit jedoch für übertrieben und empfiehlt die Tabakwerbeverbotsinitiative mit 96 zu 84 Stimmen bei 7 Enthaltungen zur Ablehnung. Der Ständerat wird seine Abstimmungsempfehlung in den kommenden Monaten treffen. Im Bereich des Jugendmedienschutzes ist der Nationalrat auf die neue Gesetzesvorlage zum Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele eingetreten. Die Detailbehandlung des Gesetzes wird in der nächsten Session stattfinden. Mit dem Gesetz will der Bundesrat Minderjährige besser vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen schützen, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden könnten. Schliesslich befasste sich der Nationalrat erneut mit der parlamentarischen Initiative Müller «Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene», die der Nationalrat in erster Lesung abgelehnt, der Ständerat jedoch angenommen hatte. Der Nationalrat hat die Praxisänderung, wie sie der Ständerat vorgeschlagen hatte, zum zweiten Mal abgelehnt und damit ist sie nun endgültig vom Tisch. Etliche Kantone und auch das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR lehnten die Initiative ab.
Der Ständerat befasste sich unter anderem mit zwei Geschäften, die für die Kinderrechte zentral sind: Die Standesinitiative des Kantons Genf fordert das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration dahingehend zu ändern, dass die Administrativhaft für Minderjährige in der Schweiz verboten ist. Dieser Änderung hat der Nationalrat bereits knapp zugestimmt. Der Ständerat lehnte die Initiative jedoch erneut ab. Gemäss Ständerat sollen die Kantone angehalten werden, die Administrativhaft nur als letztes Mittel und stets verhältnismässig anzuwenden. Infolgedessen ist auch dieser Vorstoss endgültig vom Tisch. Aus Zeitgründen nicht mehr zur Beratung kam die Motion der nationalrätlichen Rechtskommission, die mit einer Anpassung des geltenden Rechts erreichen wollte, dass auch im Ausland geschlossene Minderjährigenehen ohne Ausnahmen ungültig sind. Der Nationalrat hatte der Motion bereits deutlich zugestimmt. Abgelehnt hat der Ständerat schliesslich auch die Motion der nationalrätlichen Staatspolitischen Kommission, die eine stärkere Unterstützung von gewaltbetroffenen Geflüchteten in den Bundesasylzentren fordert. Insbesondere, die Knappheit an spezialisierten kinder- und jugendpsychologischen Angeboten hätte damit behoben werden sollen. Die Motion ist somit erledigt.