Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Kindesschutz und Kindeswohl in den Frauenhäusern
Häusliche Gewalt ist weit verbreitet und Kinder sind oftmals mitbetroffen. Institutionen wie Frauenhäuser, in welchen gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder Schutz und Unterstützung finden, sind in besonderem Masse für die verschiedenen Aspekte des Kindesschutzes im Kontext von häuslicher Gewalt sensibilisiert. Das Bereitstellen kinderspezifischer Angebote und deren angemessene Finanzierung ist notwendig.
Das Kindeswohl ist in migrationsrechtlichen Verfahren nicht genügend berücksichtigt
Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Während bei familienrechtlichen Verfahren das Leitprinzip des Kindeswohls weitgehend sorgfältig und konsequent angewendet wird, ist dies in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren nur begrenzt der Fall, wie die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht in einem kürzlich publizierten Bericht festhält. Diese Feststellung ist angesichts der besonderen Vulnerabilität von Kindern im Migrationskontext besonders gravierend. Die UN-KRK soll unterschiedslos für alle Kinder und Jugendliche in der Schweiz gelten.
Zugang zum Recht - Welche Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in der Schweiz?
*online-Fachtagung des Netzwerks Kinderrechte Schweiz vom 25. März 2021*
Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst grundlegende Rechte für Kinder auf Überleben, Entwicklung und Schutz und formuliert Beteiligungsrechte für Kinder in Verfahren, die sie mitbetreffen. Kinder und Jugendliche können diese Rechte aber nicht immer wahrnehmen.