Wie steht es um die Rechte geflüchteter Kinder in der Schweiz?

Zwischenbilanz zur Umsetzung der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz

Die Schweiz hat die UN-Kinderrechtskonvention 1997 ratifiziert – und sich damit verpflichtet, die Kinderrechte vollständig umzusetzen. Dieser Verpflichtung kommt die Schweiz nur ungenügend nach: Noch immer bestehen zahlreiche Lücken bei der Umsetzung dieser Rechte. Dies zeigen die rund 140 Einzelempfehlungen, die der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes im Herbst 2021 an die Schweiz adressiert hat.

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz zieht jährlich Zwischenbilanz zu ausgewählten Empfehlungen. Im Jahr 2024 legt das Netzwerk einen thematischen Fokus auf die Situation geflüchteter Kinder in der Schweiz. Darüber hinaus beleuchtet das Netzwerk strukturelle und institutionelle Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Kinderrechte.

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Die Kinderrechte auch im Asylkontext gewährleisten
Die Rechte von geflüchteten Kindern werden in der Schweiz nur ungenügend umgesetzt. Das NKS fordert in der Zwischenbilanz, dass Politik und Verwaltung die Rechte von geflüchteten Kindern achten und diese als das betrachten, was sie sind: eine besonders verletzliche Gruppe von Kindern, die darauf angewiesen sind, dass ihre Rechte geschützt werden.
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Den Kinderrechten endlich Priorität einräumen
Die Fortschritte bei den strukturellen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Kinderrechte sind zögerlich. Das NKS fordert in der Zwischenbilanz, dass Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung den Kinderrechten di Priorität einräumen und die Umsetzung der Kinderrechte schneller vorantreiben
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