Wie steht es um die Rechte geflüchteter Kinder in der Schweiz?
Zwischenbilanz zur Umsetzung der Empfehlungen des
UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz
Die Schweiz hat die UN-Kinderrechtskonvention 1997 ratifiziert – und sich damit verpflichtet, die Kinderrechte vollständig umzusetzen. Dieser Verpflichtung kommt die Schweiz nur ungenügend nach: Noch immer bestehen zahlreiche Lücken bei der Umsetzung dieser Rechte. Dies zeigen die rund 140 Einzelempfehlungen, die der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes im Herbst 2021 an die Schweiz adressiert hat.
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz zieht jährlich Zwischenbilanz zu ausgewählten Empfehlungen. Im Jahr 2024 legt das Netzwerk einen thematischen Fokus auf die Situation geflüchteter Kinder in der Schweiz. Darüber hinaus beleuchtet das Netzwerk strukturelle und institutionelle Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Kinderrechte.
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Ihr Netzwerk Kinderrechte Schweiz