Liebe Leserinnen, lieber Leser

Wir freuen uns, Sie mit dem ersten regulären Newsletter im neuen Kleid zu begrüssen! Wie gewohnt finden Sie darin die wichtigsten aktuellen Informationen rund um die Kinderrechte in der Schweiz.
In der Frühjahrssession sind im Parlament zahlreiche Vorstösse traktandiert, die die Kinderrechte betreffen. Besonders wichtig ist die Motion Noser, die im Ständerat behandelt wird. Diese fordert eine Ombudsstelle für Kinder. Die Schaffung einer Beschwerdestelle für Kinderrechte entspricht einer langjährigen Forderung aus Kinderrechtskreisen und wird auch auf internationaler Ebene gefordert.
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz widmet dem Thema am 25. März 2020 eine Fachveranstaltung mit dem Titel «Zugang zum Recht: Welche Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in der Schweiz?». Die Fachtagung leistet einen Beitrag zur Diskussion, welche Stellen und Institutionen es in der Schweiz braucht, damit Kinder in der Ausübung ihrer Rechte beraten und befugt sind und es möglich ist, Beschwerden von Kindern auf allen staatlichen Ebenen in kindgerechter Art und Weise entgegen zu nehmen. Die Fachtagung bietet Erfahrung aus der Praxis aber auch wirft auch einen Blick über die Landesgrenze hinaus. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!

Ihr Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Themen
Kinderrechte im Parlament - Vorschau auf die Frühjahrssession 2020
Fachveranstaltung Netzwerk Kinderrechte: Zugang zum Recht - welche Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in der Schweiz?
WBK-S will eine Ombudsstelle für Kinderrechte
Unzureichende Mittelausstattung der nationalen Menschenrechtsinstitution
Meinungsumschwung im Nationalrat: keine Kürzung der Kinderrenten
Geschlechtsidentität – Recht auf Selbstbestimmung auch für Kinder
7-Jähriger in Verfahren nicht angehört: Bundesgericht kassiert Urteil des Obergerichts des Kantons Thurgau
Die deutsche Übersetzung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 14 zum Recht des Kindes auf Berücksichtigung seines Wohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt „best interst of the child“
Handbuch Kinder im Verfahren
Kinderrechte im Parlament - Vorschau auf die Frühjahrssession 2020
In der Frühjahrssession sind zahlreiche Vorstösse traktandiert, die die Kinderrechte betreffen: Besonders wichtig ist die Motion Noser, die im Ständerat behandelt wird. Diese fordert eine Ombudsstelle für Kinder. Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat sich für eine Annahme der Motion ausgesprochen. Daneben sind in beiden Räten viele weitere Geschäfte traktandiert, beispielsweise ein Verbot von Administrativhaft für Kinder.
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Fachveranstaltung Netzwerk Kinderrechte: Zugang zum Recht - welche Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in der Schweiz?
Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst grundlegende Rechte für Kinder auf Überleben, Entwicklung und Schutz und formuliert Beteiligungsrechte für Kinder in Verfahren, die sie mitbetreffen. Kinder und Jugendliche können diese Rechte aber nicht immer wahrnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass sie über ihre Rechte informiert sind, Unterstützung erhalten, wenn sie diese ausüben wollen, und wirksame Beschwerdemöglichkeiten haben.
Es braucht deshalb Stellen, die Kinder in der Ausübung ihrer Rechte beraten und befugt sind, Beschwerden von Kindern auf allen staatlichen Ebenen in kindgerechter Art und Weise entgegen zu nehmen, zu untersuchen und zu ermitteln. Die Fachveranstaltung leistet einen Beitrag zu dieser Diskussion, bindet dabei Erfahrungen aus der Praxis ein und blickt über die Landesgrenzen hinaus.
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WBK-S will eine Ombudsstelle für Kinderrechte
Das Netzwerk Kinderechte Schweiz begrüsst den Entscheid der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S), die sich an ihrer Sitzung vom 30. Januar für die Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte ausgesprochen hat. Die Kommission strebt damit die Schaffung einer eigenständigen Instanz an, unabhängig von der Nationalen Menschenrechtsinstitution. Der Ständerat befasst sich in der kommenden Frühjahrssession mit der Motion.
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Unzureichende Mittelausstattung der nationalen Menschenrechtsinstitution
Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 die lang erwartete Gesetzesvorlage zur Nationalen Menschenrechtsinstitution verabschiedet. Die geplante Institution erfüllt in weiten Teilen internationale Standards. Der geplante finanzielle Rahmen ist jedoch deutlich zu niedrig angesetzt. Die Institution erhält zudem kein Mandat für den individuellen Menschenrechtsschutz.
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Meinungsumschwung im Nationalrat: keine Kürzung der Kinderrenten
Der Nationalrat hat in der Wintersession in neuer Zusammensetzung die Kürzung der so genannten Kinderrenten für IV-Beziehende verworfen. Der Rat folgt damit dem Ständerat und kommt auf seine Entscheidung aus der Frühjahrsession zurück. Mit der Kürzung hätten IV-Beziehende tiefere Zulagen für die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder erhalten. Die Kürzungen hätten damit Kinder, die bei Eltern mit Behinderungen aufwachsen, besonders schwer getroffen.

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Geschlechtsidentität – Recht auf Selbstbestimmung auch für Kinder
Der Bundesrat will die Situation von Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung verbessern. Sie sollen künftig ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern können. Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2019 eine entsprechende Botschaft zu Änderungen im Zivilgesetzbuch verabschiedet. Unverständlich dabei ist, dass diese Regelung nur für Erwachsene gilt und sich die Rechtslage für Kinder sogar verschlechtert.
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7-Jähriger in Verfahren nicht angehört: Bundesgericht kassiert Urteil des Obergerichts des Kantons Thurgau
Das Bundesgericht hat in einem am 13. Januar 2020 veröffentlichten Urteil einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau kassiert. Das Obergericht verweigerte einem siebenjährigen Jungen die Anhörung zu dessen Unterbringung in einem Internat.
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Die deutsche Übersetzung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 14 zum Recht des Kindes auf Berücksichtigung seines Wohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt „best interst of the child“
Seit 2001 veröffentlicht der Kinderrechtsauschuss Allgemeine Bemerkungen (General comments) zur UNO-Kinderrechtskonvention. Sie präzisieren die Artikel und Bestimmungen der Kinderrechtskonvention und unterstützen die Vertragsstaaten bei der der Anwendung der Kinderrechtskonvention. 2014 hat der UN-Kinderrechtsausschuss den Artikel 3 Absatz 1 („best interest of the child“) des Übereinkommens über die Rechte des Kindes mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 14 näher ausgelegt. Dieser Artikel gibt dem Kind das Recht, dass sein Wohl bei allen Massnahmen oder Entscheidungen, die es im öffentlichen oder im privaten Bereich betreffen, als ein vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt wird.  Nun liegen die allgemeinen Bemerkungen Nr. 14 auch auf Deutsch vor.
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Handbuch Kinder im Verfahren
Im DIKE Verlag ist ein neues Handbuch zur Stellung und Mitwirkung von Kindern in Straf- Straf-, Zivil-, Gesundheits-, Schul- und Asylverfahren erschienen.
Wie sollen Kinder in einem Straf-, Zivil-, Gesundheits-, Schul- oder Asylverfahren mitwirken können? Das Handbuch erläutert die Stellung von Kindern anhand der einschlägigen Rechtsgrundlagen, von Gerichtsentscheiden und Good-Practice-Beispielen. Ferner umfasst es neben einem Grundlagenteil und einem Konzept für ein kinderfreundliches Verfahren ein Kapitel mit Musterformulierungen und Hinweisen für die Praxis.
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Geschäftsstelle Netzwerk Kinderrechte Schweiz
c/o polsan AG, Effingerstrasse 2, CH-3011 Bern, Telefon +41 31 508 36 14
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