Liebe Leserin, lieber Leser
Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Schweiz
verpflichtet, die Kinderrechte zu schützen und zu achten. Der
UN-Kinderrechtsausschuss hat infolge der Staatenprüfung im Jahr 2015 über 100 Empfehlungen
an die Schweiz gerichtet. Anlässlich des internationalen Tags der Kinderrechte
vom 20. November 2020 hat das Netzwerk Kinderrechte Schweiz Bilanz gezogen zur
Umsetzung dieser Empfehlungen und fordert strukturelle Verbesserungen für
Kinder in der Schweiz.
Mit dem Kindeswohl und dem Schutz von Kindern vor
physischer und psychischer Gewalt wird sich auch die Bundespolitik im Rahmen der
kommenden Wintersession befassen. Besonders hervorzuheben ist das Postulat
«Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung» von Christine
Bulliard-Marbach. Denn letztlich erleidet in der Schweiz rund jedes zwanzigste
Kind regelmässig physische und jedes fünfte Kind regelmässig psychische Gewalt.
Demgegenüber erfreulich ist, dass die Partizipationsrechte von Kindern und
Jugendlichen auf nationaler Ebene durch das Bundesgericht geschützt und auf
internationaler Ebene durch den UN-Menschenrechtsrat anerkannt und gewürdigt
wurden.
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Ihr Netzwerk Kinderrechte Schweiz