Liebe Leserin, lieber Leser

Der UN-Kinderrechtsausschuss hat die Schweiz im Rahmen einer Individualbeschwerde erneut für ihren Umgang mit geflüchteten Kindern gerügt. Seit dem Beitritt der Schweiz zum dritten Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 2017 ist dies bereits die dritte Rüge. Im vorliegenden Fall hat die Schweiz ein hörbehindertes tschetschenisches Mädchen nach Russland ausgeschafft, ohne zu prüfen, ob die notwendige medizinische Versorgung vor Ort gewährleistet ist. Die Schweiz hat damit das Interesse des Mädchens nicht vorrangig berücksichtigt und sein Recht auf bestmögliche Gesundheitsversorgung missachtet. Der Ausschuss fordert die Schweiz zudem erneut auf, Kinder in Asylverfahren systematisch anzuhören.

Weitere Aktualitäten rund um die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz finden Sie in unserem Newsletter.

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Themen
Rückschau auf die Sommersession 2022
Individualbeschwerde: UN-Kinderrechtsausschuss rügt die Schweiz erneut
UN-Kinderrechtsausschuss: Philip D. Jaffé für eine zweite Amtszeit gewählt
Reformbedürftiges Abstammungsrecht
Aufbau eines nationalen Armutsmonitorings
Einfluss der Pandemie auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Online-Meldestelle gegen Pädokriminalität im Netz
Merkblatt zum Umgang mit schutzbedürftigen Kindern aus der Ukraine
Rückschau auf die Sommersession 2022
Die eidgenössischen Räte haben sich in der vergangenen Sommersession mit zahlreichen Geschäften befasst, die für die Kinderrechte wichtig sind, unter anderem im Bereich des Familienrechts. So hat nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat die Motion von Eva Herzog angenommen, die die Schaffung einer Datengrundlage zu Unterhaltsentscheiden im Familienrecht zum Ziel hat. Weiter hat der Nationalrat ein Postulat seiner Rechtskommission überwiesen, das den Bundesrat beauftragt, die Schaffung einer Familiengerichtsbarkeit und Schlichtungsbehörde für familienrechtliche Verfahren zu prüfen. Diese und weitere kinderrechtlich relevante Geschäfte finden Sie in unserer Sessionsrückschau.

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Individualbeschwerde: UN-Kinderrechtsausschuss rügt die Schweiz erneut
Der UN-Kinderrechtsausschuss hat die Schweiz erneut gerügt, gegen die Kinderrechte verstossen zu haben. Die Schweiz hat ein hörbehindertes Mädchen nach Russland ausgewiesen, ohne zu prüfen, ob es dort die notwendige medizinische Betreuung erhält. Der Ausschuss kritisierte weiter, dass ihr 12-jähriger Bruder im Asylprozess nicht angehört wurde. Die Schweiz hat damit gegen Artikel 3 (vorgängige Berücksichtigung des Kindswohls), Artikel 12 (Recht auf Anhörung) und Artikel 24 (Recht auf Gesundheitsvorsorge) der UN-Kinderrechtskonvention verstossen.
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UN-Kinderrechtsausschuss: Philip D. Jaffé für eine zweite Amtszeit gewählt
Die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention haben am 6. Juni neun Mitglieder des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes für den Zeitraum 2023-2027 gewählt. Als Vertreter der Schweiz wurde Professor Philip D. Jaffé für eine zweite Amtszeit bestätigt. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz gratuliert Philip D. Jaffé zu seiner Wiederwahl.
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Reformbedürftiges Abstammungsrecht
Kinder leben heute in vielfältigen Familienkonstellationen. Immer mehr Kinder werden ausserhalb der Ehe geboren, leben in Regenbogenfamilien oder Einelternfamilien oder werden durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung geboren. In Patchworkfamilien übernehmen neben den Eltern oftmals auch der neue Partner oder die neue Partnerin Verantwortung für das Kind. Das Abstammungsrecht wird diesen gesellschaftlichen Realitäten nicht mehr gerecht. Bundesrat und Parlament streben daher eine Reform an. Dabei stellen sich etliche kinderrechtliche Fragen.
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Aufbau eines nationalen Armutsmonitorings
Der Bund baut zurzeit ein nationales Armutsmonitoring auf – gemeinsam mit Kantonen, Gemeinden und Organisationen der Zivilgesellschaft. Es soll die Armutslage der Bevölkerung beschreiben und aufzeigen, was über die Wirksamkeit von Strategien zur Bekämpfung und Prävention von Armut bekannt ist. Der erste Bericht erscheint 2025 und wird einen Lebenslagen-Ansatz verfolgen.
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Einfluss der Pandemie auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
In den Jahren 2020 und 2021 wurden zahlreiche Studien zu den möglichen Folgen der Covid-19-Pandemie durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Studien sowie die Indikatoren des regulären Bulletins «Psychische Gesundheit» werden im aktuellsten Bulletin von Obsan präsentiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung nicht substanziell in ihrer psychischen Gesundheit beeinträchtigt wurde, dass die Pandemie aber soziale und gesundheitliche Ungleichheiten verstärkt hat. Vor allem die jüngere Bevölkerung scheint stärker von den psychischen Folgen der Pandemie betroffen zu sein.
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Online-Meldestelle gegen Pädokriminalität im Netz
Im Netz kursiert immer mehr pädokriminelles Material – sexuelle Handlungen oder Darstellung mit Kindern und Jugendlichen auf Fotos, Videos oder via Livestream. Kinderschutz Schweiz und die Guido Fluri Stiftung haben nun die Meldestelle «clickandstop.ch» geschaffen. Pädokriminelle Inhalte im Netz können dort anonym und niederschwellig gemeldet werden. Darüber hinaus bietet clickandstop.ch Beratung bei Fragen zu pädokriminellen Inhalten und sexueller Gewalt an Minderjährigen und vermittelt Präventionsangebote.
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Merkblatt zum Umgang mit schutzbedürftigen Kindern aus der Ukraine
Zehntausende Personen aus der Ukraine haben in Schweiz bereits Schutz gesucht, darunter sind mehr als ein Drittel Kinder. Dies stellt die Schweiz vor zahlreiche Herausforderungen und neue rechtliche Fragen. Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren haben in Absprache mit dem Staatssekretariat für Migration, dem Bundesamt für Justiz und der ukrainischen Botschaft ein Merkblatt dazu erarbeitet. Es enthält allgemeine Standards zum Kindesschutz sowie fachliche Informationen zum Aufnahmeverfahren, zur gesetzlichen Vertretung und zur Unterbringung und Betreuung von schutzbedürftigen Kindern aus der Ukraine in der Schweiz.
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Geschäftsstelle Netzwerk Kinderrechte Schweiz
c/o polsan AG, Effingerstrasse 2, CH-3011 Bern, Telefon +41 31 508 36 14
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