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Der UN-Kinderrechtsausschuss hat die Schweiz im Rahmen einer Individualbeschwerde erneut für ihren Umgang mit geflüchteten Kindern gerügt. Seit dem Beitritt der Schweiz zum dritten Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 2017 ist dies bereits die dritte Rüge. Im vorliegenden Fall hat die Schweiz ein hörbehindertes tschetschenisches Mädchen nach Russland ausgeschafft, ohne zu prüfen, ob die notwendige medizinische Versorgung vor Ort gewährleistet ist. Die Schweiz hat damit das Interesse des Mädchens nicht vorrangig berücksichtigt und sein Recht auf bestmögliche Gesundheitsversorgung missachtet. Der Ausschuss fordert die Schweiz zudem erneut auf, Kinder in Asylverfahren systematisch anzuhören.
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