Netzwerk Kinderrechte Schweiz

UN-Kinderrechtsausschuss: Liste mit Fragen an die Schweiz veröffentlicht

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat am 4. Oktober eine Liste der dringlichsten Fragen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz verabschiedet und am 14. Oktober veröffentlicht. Die sogenannte List of Issues Prior to Reporting (LOIPR) ist Teil eines Verfahrens, bei dem die Schweiz dem Ausschuss zum Umsetzungsstand der Kinderrechte berichten muss.

Die List of Issues Prior to Reporting (LOIPR) enthält 49 Themen, zu denen Bund und Kantone Informationen und Daten bereitstellen müssen. Die Fragen beziehen sich auf den Umsetzungsstand der UN-Kinderrechtskonvention und der beiden Zusatzprotokolle über Kinderhandel und über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Die LOIPR ist die Grundlage für den dritten Berichtszyklus zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz. Gemäss Artikel 44 der Kinderrechtskonvention müssen alle Vertragsstaaten – darunter auch die Schweiz – dem zuständigen UN-Ausschuss in regelmässigen Abständen über die Umsetzung der Konvention berichten.


Dringlichste Themen aus Sicht der Zivilgesellschaft

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hatte bereits im Juli dieses Jahres einen Vorschlag für die dringlichsten Themen aus Sicht der Zivilgesellschaft beim UN-Kinderrechtsauschuss eingereicht. Erstmals in der Schweiz hat das Netzwerk dabei Kinder und Jugendliche im Rahmen eines partizipativen Verfahrens einbezogen. Das Netzwerk ist erfreut, dass viele Anliegen, welche seitens der Zivilgesellschaft eingereicht wurden, in der LOIPR wieder zu finden sind.


Was passiert als nächstes?

Der Bund hat nun rund ein Jahr Zeit, um zu diesen Punkten in Form eines Staatenberichts Stellung zu nehmen. Ergänzend dazu lädt der UN-Kinderrechtsausschuss NGOs sowie Kinder und Jugendliche ein, alternative Berichte einzureichen und ihre Sicht auf die Umsetzung der Kinderrechte darzulegen. Anschliessend wird der UN-Ausschuss Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft direkt in Genf anhören, bevor die offizielle Delegation der Schweiz dem Ausschuss in Genf Rede und Antwort stehen muss. Der Berichtszyklus endet mit Empfehlungen des Ausschusses an die Schweiz. 


Was tut das Netzwerk Kinderrechte?

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz wird gemeinsam mit seinen Mitgliederorganisationen in Form eines NGO-Berichts zu den Themen der LOIPR Stellung nehmen und weiterhin darum bemüht sein, die Sichtweise der Zivilgesellschaft in das Verfahren einzubringen. Das Netzwerk und ausgewählte Mitgliederorganisationen haben zudem ein gemeinsames Projekt gestartet, damit die Stimmen von Kindern und Jugendlichen aus der Schweiz in Form eines eigenen Kinder- und Jugendberichts dem UN-Ausschuss zugänglich gemacht werden.


List of Issues Prior to Reporting (LOIPR) (269 kB )


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