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KRK: Bund entscheidet sich für vereinfachtes Berichtsverfahren

Das nächste Berichtsverfahren zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz wird nach einem vereinfachten Verfahren ablaufen. Der Bund hat am 9. Februar 2018 eine entsprechende Einladung des UN-Kinderrechtsausschusses angenommen.

Das neue Verfahren nennt sich List of Issues Prior to Reporting (LOIPR). Neu wird der UN-Kinderrechtsausschuss dem Vertragsstaat noch vor dem Staatenbericht eine Liste mit Fragen zu zentralen Themen für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention zustellen (List of Issues). Der Staatenbericht muss dann nur noch auf diese Themenliste Bezug nehmen und nicht mehr – wie bisher – zur Umsetzung aller Artikel der Konvention Stellung nehmen. Die Themenliste legt somit den Grundstein für das weitere Berichtsverfahren.


Das neue Verfahren soll Staaten erlauben, ihre Berichte auf zentrale Themenbereiche zu fokussieren. Ziel ist, die Berichterstattung zur UN-Kinderrechtskonvention zu stärken und effektiver zu gestalten. Die Einführung des neuen Verfahrens geht auf eine Resolution der UN-Generalversammlung (68/268) aus dem Jahr 2014 zurück, die die Menschenrechtsorgane der UNO reformieren und stärken will.


Bedeutung für die Zivilgesellschaft

Der Entscheid der Schweiz, nach dem neuen Verfahren Bericht zu erstatten, wirkt sich auch auf die Beteiligung der Zivilgesellschaft am Berichtsverfahren aus. Organisationen der Zivilgesellschaft haben auch nach dem neuen Verfahren die Möglichkeit, alternative Berichte beim UN-Kinderrechtsauschuss einzureichen. Neu wird dies sogar zu zwei Zeitpunkten möglich sein: Kinderrechtsorganisationen können einen Input zur Themenliste einreichen und später einen umfassenderen NGO-Bericht. Der Ausschuss wird auch weiterhin Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft zum direkten Austausch nach Genf einladen.


Weitere Informationen auf der Webseite des UN-Kinderrechtsausschusses (auf Englisch)


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