Kinder- und Jugendbericht
Partizipationsprojekt 2024-2026
Kinder haben ein Recht, ihre Meinung zu äussern, gehört und ernst genommen zu werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um die Verhandlung der Kinderrechte geht. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den Vertragsstaaten wird in regelmässigen Abständen durch den UN-Kinderrechtsausschuss überprüft.
Für die anstehende Berichtsperiode wird das Netzwerk zum zweiten Mal Kinder und Jugendliche in die Berichterstattung mit einbeziehen und einen Kinder- und Jugendbericht erarbeiten.
Im anstehenden Berichtsverfahren soll der Fokus gegenüber
dem Pilotprojekt ausgeweitet werden: Ein besonderes Augenmerk gilt Gruppen von
Kindern in benachteiligenden Lebenssituationen (vulnerable Gruppen). In erster
Linie sind dies geflüchtete Kinder, ausserfamiliär untergebrachte Kinder,
Kinder mit einer Behinderung sowie armutsbetroffene Kinder.
Insgesamt werden bis zu 350 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren aus der Deutschschweiz und der Romandie an Workshops teilnehmen, darunter bis zu 130 aus benachteiligenden Lebenssituationen. Die Ergebnisse fliessen in den Kinder- und Jugendbericht ein. Das Dokument wird dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zugestellt. Die wichtigsten Inhalte des Berichts werden zudem in einer kindgerechten Sprache für Kinder und Jugendliche aufbereitet.
Partnerorganisationen
Die Projektpartner*innen sind Mitgliedsorganisationen des NKS, die den Zugang zu Kindern und Jugendlichen sicherstellen und Workshops umsetzen. Es handelt sich um folgende Organisationen:
- Integras
- YOUVITA
- Kinderlobby Schweiz
- PACH
- Pro Juventute
- Save the Children Schweiz
- SAJV
- Stiftung Kinderdorf Pestalozzi
- Terre des hommes Suisse
- Vereinigung Cerebral Schweiz
- Caritas Schweiz
- UNICEF Schweiz und Liechtenstein
Wissenschaftliche Begleitung
Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet von der Fachhochschule OST, die sich auf Partizipationsprojekte von Kindern und Jugendlichen spezialisiert hat. Im Kurzinterview berichtet die Projektleiterin, was es dabei zu beachten gilt.
Das Projekt wird finanziell unterstützt durch:
- Bundesamt für Sozialversicherungen gemäss Art. 10 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG)
- Stiftung Kinderschutz Schweiz
- UNICEF Schweiz und Liechtenstein
- Palatin Stiftung
- Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft
- Stiftung „Perspektiven“ von Swiss Life