Empfehlungen an die Schweiz
Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz
Der UN-Kinderrechtsausschuss verabschiedete am 27. September 2021 seine Schlussbemerkung mit Empfehlungen für eine bessere Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz und legte diese per 22. Oktober 2021 in finaler Fassung vor. Die Empfehlungen bilden den Abschluss der dritten Staatenüberprüfung der Schweiz durch den UN-Kinderrechtsausschuss, die am 20. September 2021 stattfand.
Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechte
Das internationale Expertengremium mahnt zahlreiche Lücken bei der Umsetzung der UN-KRK an: in vielen Bereichen fehlen aussagekräftige und desaggregierte Daten. So fehlen wichtige Daten zu Gewalt gegen Kinder, aber auch zur Situation von Kindern in schwierigen Lebensumständen wie beispielsweise fremdplatzierte Kinder. Weiter fehlt es an einer geeigneten schweizweiten Strategie zur Umsetzung der Kinderrechte.
Die Empfehlungen betreffen eine grosse Bandbreite an konkreten Themen. Der Ausschuss wiederholt zum zweiten Mal seine Empfehlung, die Prävention von Gewalt gegen Kinder zu stärken und Fachpersonen entsprechend zu schulen. Weiter mahnt der UN-Ausschuss, die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereit zu stellen, um Lücken in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu schliessen. Kritisch zeigt sich der UN-Ausschuss zudem beim Zugang von Kindern mit einer Behinderung zur inklusiven Bildung und forderte klare Vorgaben für die Kantone in diesem Bereich. Auch der Zugang von geflüchteten Kindern zu regulären Bildungsangeboten sowie Unterbringungsstandards und Betreuungsangebote sind Gegenstand der Empfehlungen. Bereits zum dritten Mal wiederholt der Ausschuss die Empfehlung, Körperstrafen in der Erziehung explizit zu verbieten. Die Schweiz kennt – im Gegensatz zu vielen europäischen Nachbarstaaten – kein explizites Verbot von Gewalt in der Familie.
Kinder und Jugendliche erstmals am Verfahren beteiligt
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begleitet als Stimme von über 50 Organisationen aus der Zivilgesellschaft die Staatenüberprüfung der Schweiz. Das Netzwerk hat im Juni 2021 einen ergänzenden NGO-Bericht beim UN-Kinderrechtsausschuss eingereicht, der die Sichtweise seiner Mitgliedsorganisationen auf die Umsetzung der Kinderrechte wiedergibt. Zum ersten Mal in der Schweiz hat des Netzwerk Kinderrechte Schweiz zudem Kinder und Jugendliche direkt im Verfahren einbezogen – und dies in Form eines Kinder- und Jugendberichts veröffentlicht.
Die Schweiz muss sich in Sachen Kinderrechte verbessern, Medienmitteilung Netzwerk Kinderrechte Schweiz, 30. September 2021
Weitere Informationen zum dritten Berichtszyklus 2019-2021