Geschichte der Kinderrechte

Die Schweiz und die Kinderrechtskonvention

Die Kinderrechtskonvention wurde am 24. Februar 1997 durch die Schweiz mit fünf Vorbehalten ratifiziert und trat am 26. März 1997 in Kraft. Einzelne dieser Vorbehalte wurden inzwischen zurückgezogen. Zur Präzisierung der Konvention hat die UNO-Generalversammlung zu einem späteren Zeitpunkt drei Zusatzprotokolle verabschiedet. Die Schweiz hat das 1. Fakultativprotokoll im Jahr 2000, das 2. Fakultativprotokoll im Jahr 2006 und das dritte Fakultativprotokoll im Jahr 2017 ratifiziert.
2011
Das dritte Fakultativprotokoll von 2011
Das dritte Fakultativprotokoll wurde am 19. Dezember 2011 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Das Protokoll ergänzt die UN-Kinderrechtskonvention und die beiden Fakultativprotokolle um ein Mitteilungsverfahren. Es erlaubt Kindern und ihren Vertreterinnen und Vertretern, sich bei der Verletzung einzelner Rechte direkt beim UN-Kinderrechtsausschuss zu beschweren.
2000
Die beiden Fakultativprotokolle von 2000
Am 25. Mai 2000 hat die UNO-Generalversammlung die Bestimmungen der Konvention durch zwei Fakultativprotokolle präzisiert. Das Fakultativprotokoll über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten schützt Kinder vor Militärdienst. Das Fakultativprotokoll über die Rechte des Kindes betreffend den Kinderhandel, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie verbietet diese ausdrücklich.
1989
Die Kinderrechtskonvention von 1989
Am 20. November 1989 wurde die UN-Konvention über die Rechte des Kindes von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Sie trat am 2. September 1990, einen Monat nach der zwanzigsten Ratifikation, in Kraft. Inzwischen haben 196 Vertragsstaaten die Konvention ratifiziert.
1979
Das Internationale Jahr des Kindes 1979
Aus der Absicht, den Bedürfnissen der Kinder weltweit mehr Beachtung beizumessen, rief die UNO-Generalversammlung 1979 zum Jahr des Kindes aus. 1978 reichte Polen anlässlich der UNO-Menschenrechtskommission den ersten Entwurf einer Kinderrechtskonvention ein.
1966
Die UNO-Pakte von 1966
Die Internationalen Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und über bürgerliche und politische Rechte von 1966 waren die ersten umfassenden Menschenrechtsverträge auf universaler Ebene. Sie konkretisierten die rechtlich nicht bindende «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte» von 1948. Sie enthalten auch einzelne Bestimmungen, die spezifisch das Kind betreffen.
1959
Die Erklärung der Rechte des Kindes von 1959
Nach mehrjährigen Vorarbeiten verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1959 die Erklärung der Rechte des Kindes. Sie enthielt gewisse konkrete Rechte, war jedoch kaum verbindlicher als die Genfer Erklärung von 1924.
1924
Die Genfer Erklärung von 1924
Alarmiert durch die katastrophale Situation der Flüchtlingskinder nach dem Ersten Weltkrieg entwarf Eglantyne Jebb, Gründerin von Save the Children, die «Children‘s Charter». Diese liess sie dem Völkerbund mit den Worten zukommen: «Ich bin davon überzeugt, dass wir auf bestimmte Rechte der Kinder Anspruch erheben und für die allumfassende Anerkennung dieser Rechte arbeiten sollten.» Die Charta wurde am 24. September 1924 von der Generalversammlung des Völkerbundes verabschiedet und als Genfer Erklärung bekannt.
19. Jahrhundert
Der Status des Kindes bis ins 19. Jahrhundert
Bis in die Neuzeit wurde das Kind als Besitz seiner Eltern bzw. seines Vaters angesehen. Erst während der Industrialisierung begann die bürgerliche Gesellschaft zwischen der Welt der Kinder und derjenigen der Erwachsenen zu unterscheiden. Die erhöhte Aufmerksamkeit, die den Menschenrechten seit den Revolutionen in Amerika (1776) und Frankreich (1789) zuteil wurde, führte zu einer vertieften Auseinandersetzung mit der Situation der Kinder.