Netzwerk Kinderrechte Schweiz
108 Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat gestern seine Empfehlungen veröffentlicht, wie die Schweiz die Umsetzung der Kinderrechte in ihrem Land verbessern sollte. Die so genannten „Concluding Observations“ des internationalen Komitees von Kinderrechtsexperten mahnen einerseits das bisher lückenhafte Engagement von Bund und Kantonen bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) an: eine geeignete schweizweite Strategie zur Umsetzung der KRK fehlt ebenso wie eine Stelle, die die Anstrengungen zur Umsetzung auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene koordinieren und vorantreiben kann. Ebenfalls fordert der UN-Ausschuss, dass es einen unabhängigen Monitoringmechanismus (z.B. eine Ombudsstelle) für Kinder gibt, der auch Beschwerden entgegen nehmen und untersuchen kann.
Auf der anderen Seite macht der Ausschuss Empfehlungen zu einer grossen Bandbreite von konkreten Themen: Er wiederholt seine Forderung nach einem expliziten Verbot der körperlichen Bestrafung von Kindern und macht auf die mangelhaften Bildungschancen von asylsuchenden Kindern und Kindern mit Behinderungen aufmerksam. Neu stehen auch das Wohl von Kindern aus Leihmutterschaften und chirurgische Eingriffe an Kindern mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen im Fokus des Ausschusses.
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz zieht eine positive Bilanz aus der Veröffentlichung der Liste: „Der UN-Kinderrechtsausschuss hat sehr gut erfasst, wo die kritischen Punkte in der Schweiz liegen. Die Empfehlungen sprechen Missstände an, für deren Verbesserung sich NGOs aus den Bereichen Kinderschutz, Kinderrechte und Kinder- und Jugendförderung seit Jahren einsetzen“, sagt Flavia Frei, Präsidentin des Netzwerks Kinderrechte Schweiz. „Wir hoffen jetzt, dass die Regierung die Empfehlungen nicht auf die leichte Schulter nimmt. Das Netzwerk Kinderrechte, seine Mitglieder und Partner werden genau verfolgen, was umgesetzt wird und in Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen konkrete Verbesserungen für die Kinder in der Schweiz angehen.“
Die Concluding Observations sind ein wichtiges Referenzdokument für alle, die sich für die Kinderrechte einsetzen, denn sie sind bindend für die Schweiz! In Kombination mit Ihrem Wissen, Ihrem Engagement und Ihren Kontakten bilden die Empfehlungen ein sehr starkes Werkzeug, um bestehende Lücken bei den Kinderrechten zu schliessen. An der Mitgliederversammlung des Netzwerks Kinderrechte Schweiz am 25. März 2015 werden wir den Startschuss für unsere Arbeit mit den Concluding Observations geben. Nutzen auch Sie die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses in Ihrem Einsatz für die Kinderrechte in der Schweiz!
Weitere Informationen:
Concluding Observations zur UN-Kinderrechtskonvention (deutsch, englisch, französisch, italienisch)
Medienmitteilung des Netzwerks Kinderrechte Schweiz
Artikel des SKMR "Die Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz"
Zusammenfassender Bericht der Anhörung (englisch)
Mitteilung von Zwischengeschlecht.org zur Intersex-Genitalverstümmelung