Netzwerk Kinderrechte Schweiz

108 Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz

Ob in Bezug auf die Datensammlung, eine Umsetzungsstrategie für die Kinderrechtskonvention oder den Schutz von Kindern - Der UN-Kinderrechtsausschuss stellt viel Handlungsbedarf in der Schweiz fest.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat gestern seine Empfehlungen veröffentlicht, wie die Schweiz die Umsetzung der Kinderrechte in ihrem Land verbessern sollte. Die so genannten „Concluding Observations“ des internationalen Komitees von Kinderrechtsexperten mahnen einerseits das bisher lückenhafte Engagement von Bund und Kantonen bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) an: eine geeignete schweizweite Strategie zur  Umsetzung der KRK fehlt ebenso wie eine Stelle, die die Anstrengungen zur  Umsetzung auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene koordinieren und vorantreiben kann. Ebenfalls fordert der UN-Ausschuss, dass es einen unabhängigen Monitoringmechanismus (z.B. eine Ombudsstelle) für Kinder gibt, der auch Beschwerden entgegen nehmen und untersuchen kann.


Auf der anderen Seite macht der Ausschuss Empfehlungen zu einer grossen Bandbreite von konkreten Themen: Er wiederholt seine Forderung nach einem expliziten Verbot der körperlichen Bestrafung von Kindern und macht auf die mangelhaften Bildungschancen von asylsuchenden Kindern und Kindern mit Behinderungen aufmerksam. Neu stehen auch das Wohl von Kindern aus Leihmutterschaften und chirurgische Eingriffe an Kindern mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen im Fokus des Ausschusses.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz zieht eine positive Bilanz aus der Veröffentlichung der Liste: „Der UN-Kinderrechtsausschuss hat sehr gut erfasst, wo die kritischen Punkte in der Schweiz liegen. Die Empfehlungen sprechen Missstände an, für deren Verbesserung sich NGOs aus den Bereichen Kinderschutz, Kinderrechte und Kinder- und Jugendförderung seit Jahren einsetzen“, sagt Flavia Frei, Präsidentin des Netzwerks Kinderrechte Schweiz. „Wir hoffen jetzt, dass die Regierung die Empfehlungen nicht auf die leichte Schulter nimmt. Das Netzwerk Kinderrechte, seine Mitglieder und Partner werden genau verfolgen, was umgesetzt wird und in Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen konkrete Verbesserungen für die Kinder in der Schweiz angehen.“


Die Concluding Observations sind ein wichtiges Referenzdokument für alle, die sich für die Kinderrechte einsetzen, denn sie sind bindend für die Schweiz! In Kombination mit Ihrem Wissen, Ihrem Engagement und Ihren Kontakten bilden die Empfehlungen ein sehr starkes Werkzeug, um bestehende Lücken bei den Kinderrechten zu schliessen. An der Mitgliederversammlung des Netzwerks Kinderrechte Schweiz am 25. März 2015 werden wir den Startschuss für unsere Arbeit mit den Concluding Observations geben. Nutzen auch Sie die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses in Ihrem Einsatz für die Kinderrechte in der Schweiz!


Weitere Informationen:


Concluding Observations zur UN-Kinderrechtskonvention (deutsch, englisch, französisch, italienisch)

Concluding Observations zum Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie (englisch)

Medienmitteilung des Netzwerks Kinderrechte Schweiz

Kurzes Factsheet

Artikel des SKMR "Die Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz"

Zusammenfassender Bericht der Anhörung (englisch)

Medienmitteilung der Kinderanwaltschaft Schweiz: "Bis zum Jahr2020 – ein kindgerechtes Rechtssystem: für alle Kinder in der Schweiz"

Stellungnahme von IBFAN-GIFA: "Allaitement maternel et influences commerciales : La Suisse, mauvaise élève ?" (auf Französisch)

Mitteilung von Zwischengeschlecht.org zur Intersex-Genitalverstümmelung

Medienmitteilung von Unicef: "Hausaufgaben für die Schweiz zur verbesserten Umsetzung der Kinderrechte"


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