Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Concluding Observations des UN-Kinderrechtsausschusses - Wie geht es weiter?

Der Bund wird voraussichtlich bis 2018 ein Massnahmenpaket zur Umsetzung der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses erarbeiten.
Am 4. Februar 2015 richtete der UN-Kinderrechtsausschuss seine Abschliessenden Bemerkungen (Concluding Observations) zur Verbesserung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und des Fakultativprotokolls betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie

an die Schweiz. Der Bund wird in den kommenden drei Jahren abklären, ob und wie er die Empfehlungen umsetzen wird. Folgende Meilensteine sind im Follow-up des Bundes bisher vorgesehen:


Informationsbeschaffung: Ermitteln der Inhalte der Empfehlungen, Hintergründe (nach Art. 22-24 KJFV), bis Mitte 2016

Entscheidfindung: Klärung von Zuständigkeiten unter den Bundesämtern, Prioritäten und mögliche Massnahmen zusammenstellen (nach Art 20 KJFG), ab Mitte 2016

Entscheid Bundesrat zum Massnahmenpaket (nach Art 22-24 KJFV), frühestens Ende 2017

Umsetzen des Massnahmenpakets, (evtl. nach Art 2 oder 22 KJFV), ab 2018

Datensammeln für den nächsten Staatenbericht (fällig 25. September 2020)


Neben den Bundesämtern, in deren Zuständigkeit die jeweiligen Empfehlungen fallen, wird auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) in die Koordination der Umsetzung des Empfehlungen einbezogen.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz und weitere zivilgesellschaftliche Akteure werden die Umsetzung der Empfehlungen verfolgen (Monitoring) und mit eigenen Aktivitäten sowie gemeinsam mit Bund, Kantonen und Gemeinden fördern.


Schematische Übersicht der Meilensteine im Follow-up des Bundes


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