Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Das neue Kindesschutzrecht - eine erste Bilanz
Zu den Neuerungen gehörten insbesondere die personelle Zusammensetzung der neuen interdisziplinären und professionellen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die Kindesanhörung durch die KESB sowie die neu für das Kind vorgesehene Verfahrensvertretung. Die Bilanz wird von der Frage geleitet, wie bestimmte Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention im neuen System umgesetzt werden, namentlich die Kindesanhörung, die Kindesvertretung während des Verfahrens und der Zugang des Kindes zum Kindesschutzsystem.
In Bezug auf die Kindesanhörung legte die Untersuchung einige Unterschiede in der Durchführung offen. Handlungsbedarf besteht daher noch im Bereich der Ausbildung der Fachpersonen, der Systematisierung der Anhörungspraktiken (ab welchem Alter, wie sollen die Informationen des Kindes erfasst/protokolliert werden) sowie in Bezug auf eine klare Rollenaufteilung zwischen der Anhörung und der Abklärung der Situation des Kindes (wer führt die Anhörung nach Art. 314a ZGB durch).
Die Praxis der Kindesvertretung gemäss Art. 314abis ZGB ist gespalten: Manche Fachpersonen sehen sie als klaren Mehrwert und als Verstärkung der Stellung des Kindes im Verfahren, in anderen Kindesschutzbehörden finden sie aus Gründen der Finanzierung und des Zugangs zu spezialisierten Anwältinnen und Anwälten wenig Anklang. Die Studie folgert, dass die Rolle der Rechtsvertretung mittels einer breiten Sensibilisierung und gezielten Informationen in allen Kindesschutzbehörden bekannt gemacht und gefördert werden sollte.
Was den Zugang der Kinder zum Kindesschutzsystem betrifft, funktioniert das System der Gefährdungsmeldung in der Regel zufriedenstellend. Dennoch scheint es, dass gewisse Kategorien von Kindern nicht vom Kindesschutzsystem erfasst werden können, namentlich Kinder mit einem prekären sozialen Status, Kinder im Vorschulalter, die keine Krippe oder Hort besuchen, sowie Kinder aus gutsituierten Verhältnissen, deren Eltern über alle Mittel verfügen, um ein Ingangsetzen eines Gefährdungsmeldungsverfahrens etc. zu vermeiden. Die Studie schlägt vor, alle Kinder sowie Personen, die mit kleinen Kindern zu tun haben, verstärkt für die Möglichkeit der telefonischen Beratung zu sensibilisieren und sie zu ermutigen, in einer Notsituation davon Gebrauch zu machen.
Vollständige Studie "Das Kindesschutzrecht. Die ersten Auswirkungen im Bereich der Umsetzung in den Kantonen Genf, Waadt und Zürich" (zweisprachig deutsch/französisch)