Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Initiative: Unternehmerische Verantwortung für Menschen- und Kinderrechte

Die "Konzernverantwortungsinitiative", initiiert von über 60 Schweizer Organisationen, will verbindliche Regeln für Konzerne zum Schutz von Mensch und Umwelt zu schaffen – auch bei Auslandstätigkeiten.

Amnesty International und weitere 60 Schweizer Menschenrechts- und Umweltorganisationen, Hilfswerke, Frauenorganisationen, Aktionärsverbände, Organisationen für Entwicklungszusammenarbeit, Kirchenvereine und Gewerkschaften wollen mit der Initiative eine Rechtslücke zu schliessen: In der Schweizer Verfassung soll eine Sorgfaltsprüfungspflicht verankert werden, damit Schweizer Konzerne gesetzlich verpflichtet sind, Kinder- und Menschenrechte sowie die Umwelt überall auf der Welt zu respektieren. Derzeit befindet sich die Schweiz laut einer Studie der Universität Maastricht auf Rang 9 der Länder, denen am meisten Menschenrechtsverletzungen durch Firmen vorgeworfen werden.


Die Kinderrechtsverletzungen durch Schweizer Unternehmen bei Auslandstätigkeiten sind auch Thema der aktuellen Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz (Empfehlung 23). Dort zeigt sich der Ausschuss besorgt, dass bisher nur freiwillige Selbstverpflichtungen möglich sind. Vor dem Hintergrund der Generellen Bemerkung Nr. 16 (2013, "State obligations regarding the impact of the business sector on children’s rights"), empfiehlt der UN-Kinderrechtsausschuss der Schweiz, verbindliche Regeln für hier tätige Unternehmen zu schaffen und durchzusetzen, damit ihr Handeln keine negativen Auswirkungen auf Kinder- und Menschenrechte sowie Umwelt- und Arbeitsschutzanliegen hat. Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften, die in der Schweiz ansässig sind oder von dort verwaltet werden, sollen zudem haftbar für Verletzungen von Kinder- und Menschenrechten gemacht werden.


Die Konzernverantwortungsinitiative kann online unterschrieben werden. Mehr Informationen dazu sind u.a. auf den Seiten von Amnesty International zu finden.


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