Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte und der öffentliche Raum – welchen Weg geht die Schweiz?

In der Schweiz ist es bisher nicht üblich, dass Kinder in Bauplanungen und Gestaltungsentscheidungen einbezogen werden.

Laut UN-Kinderrechtskonvention sichern ihre Vertragsstaaten – also auch die Schweiz – dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äussern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife (Art. 12). Die Gestaltung des öffentlichen Raums und die Art und Weise, wie Wohnquartiere gebaut werden, prägen ganz direkt, wie der Alltag, die Freizeitgestaltung und die Verkehrsbeteiligung von Kindern aussehen, dennoch können Kinder und Jugendliche in der Regel nicht an Planung und Gestaltung teilhaben.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz kritisierte in seinem NGO-Bericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Schweiz (2014), dass der verfügbare öffentliche Raum immer dichter mit öffentlichen und privaten Nutzungen belegt sowie mit kommerziell vorgefertigten Konsumerlebnissen besetzt wird. Das geht zulasten von Umgebungen, die entwicklungsfördernd sind und Selbstwirksamkeitserfahrung von Kindern und Jugendlichen zulassen. Stattdessen sollten bei der Entwicklung und Nutzung öffentlicher Räume mit partizipativen Prozessen dem Interesse von Kindern und Jugendlichen an Freiräumen Rechnung getragen werden.


Zahlreiche Akteure aus Zivilgesellschaft, Jugendverbänden, Stiftungen und Wissenschaft setzen sich in der Schweiz mittlerweile für eine partizipativere, kinderfreundlichere Gestaltung des öffentlichen Raums und von Wohngebieten ein. Die aktuelle Debatte um die Zukunft der Wohnraumgestaltung (Stichworte „Hüsli-Schweiz“, verdichtetes Bauen, etc.) sollte genutzt werden, um die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen als verbindliche Kriterien in Bauplanungen einfliessen zu lassen.


Zum Weiterlesen:


Forschungs- und Dokumentationsstelle „Kind und Umwelt“, Mandat Netzwerk Kind und Verkehr

Leitfaden zur Stadt- und Quartiergestaltung „Auf Augenhöhe 1,20“


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