Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Kinderrechtlich relevante Empfehlungen aus dem UPR: Zwischenstand Teil I
Im März 2013 wurden 99 Empfehlungen aus der 2. Universellen Periodischen Überprüfung der Schweiz vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet, nachdem sie vom Bundesrat akzeptiert worden waren. Darunter sind auch kinderrechtlich relevante Empfehlungen.
Die Universelle Periodische Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) des UN-Menschenrechtsrats ist ein sogenanntes „Peer-Review“-Verfahren, ein System der Überprüfung von Staaten durch Staaten. Jeder einzelne der 192 Mitgliedstaaten der UNO wird im Rahmen eines 4-jährigen UPR-Zyklus von allen anderen Staaten hinsichtlich seiner Menschenrechtsprobleme überprüft. Die Staaten müssen die an sie gerichteten Empfehlungen prüfen und annehmen oder ablehnen. Es ist derzeit unklar, ob der Bund gezielte Massnahmen für die Umsetzung der Empfehlungen veranlasst hat.
Aus kinderrechtlicher Sicht relevant waren auf einer allgemeinen Ebene u.a. die Forderungen nach der Schaffung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution (Nr. 123.18-123.22), dem Einbezug der NGOs in die praktische Umsetzung der UPR-Empfehlungen (122.49) und nach Massnahmen zur Bekämpfung der Armut (122.45). Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 den fälligen Grundsatzentscheid zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz um ein halbes Jahr hinausgeschoben. Aufgrund des Fehlens eines systematischen Follow-ups gibt es bisher auch keine institutionalisierte Zusammenarbeit mit NGOs zu diesem Zweck. Zur Bekämpfung der Armut setzen Bund, Kantone, Städte und Gemeinden, Sozialpartner und NGOs in den Jahren 2014 bis 2018 das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut um. In diesem Rahmen werden derzeit auch diverse Projekte im Bereich der Frühen Förderung unterstützt, die gute Startbedingungen für alle Kinder schaffen sollen. Aussagen zur Wirksamkeit sind noch nicht möglich.
Eine weitere Empfehlung aus dem UPR betraf die Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend ein Beschwerdeverfahren. Die eidgenössischen Räte nahmen dazu 2013/14 eine Motion an, die die Ratifizierung des Fakultativprotokolls verlangte, worauf sich ein Vernehmlassungsprozess anschloss. Es wird erwartet, dass der Bundesrat den Vernehmlassungsbericht zusammen mit der Botschaft Ende 2015 oder Anfang 2016 verabschieden wird. Der Bundesratsbeschluss kommt dann mit der Botschaft zusammen wieder ins Parlament, wo er von einer Kommission sowie beiden Räten behandelt wird. Der Entscheid über die Ratifizierung liegt also wieder beim Parlament. Das Geschäft wird voraussichtlich 2016 nicht mehr zu einem Abschluss kommen.
2016 steht die Berichterstattung für den dritten UPR-Zyklus zur Überprüfung der Schweiz an, dann muss sie in einem Bericht Rechenschaft ablegen, wie sie mit den Empfehlungen von 2013 umgegangen ist.