Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechtlich relevante Empfehlungen aus dem UPR: Zwischenstand Teil II

Dieser Beitrag beleuchtet die bisherige Umsetzung weiterer kinderrechtlich relevanter Empfehlungen aus der 2. Universellen Periodischen Überprüfung der Schweiz vom UN-Menschenrechtsrat.

Siehe zur Einleitung auch den ersten Websitebeitrag des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zum UPR-Zwischenstand.


Folgende weitere Empfehlungen waren kinderrechtlich relevant und wurden von der Schweiz angenommen:


Strafrechtliches Verbot der Prostitution von Minderjährigen (122.43)


„Take the measures necessary to amend the Penal Code in such a way that the use of a child between 16 and 18 for prostitution is prohibited; Take measures to amend the Criminal Code to forbid the involvement of children from age 16 to 18 in prostitution.“

Diese Empfehlung wurde mit der Annahme des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) umgesetzt


Sensibilisierungskampagnen gegen Gewalt an Kindern und zum Recht auf gewaltfreie Erziehung fördern (122.44)


„Increase its efforts to carry out public-awareness campaigns on the negative effects of violence against children, especially corporal punishment."

Der Bund unterstützt zwar private Initiativen, hat jedoch keine eigene Sensibilisierungskampagne gegen die körperliche Züchtigung als legitimes Erziehungsmittel durchgeführt. Im letzten Staatenbericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention verweist die Schweizer Regierung auf „die von einer Mehrheit der Kantone unterstützte und in allen Sprachregionen der Schweiz laufende Kampagne „Stark durch Erziehung“. Das BSV unterstützt das Sensibilisierungsangebot von NCBI „Keine Daheimnisse!"


Chancengleichheit im Bildungswesen für sozial benachteiligte Kinder, insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund (122.46)


„Strengthen public policies so that children from disadvantaged backgrounds and foreign origin may enjoy the best possible level of education.“

Auch zu dieser Empfehlung fehlen derzeit offizielle Informationen, wie diese Empfehlung umgesetzt wird. Positiv hervorzuheben sind die Verlängerung der Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung , da qualitativ hochstehende familienergänzende Kinderbetreuung die Chancengleichheit kleiner Kinder für einen guten Start ins Leben erhöhen kann. Zudem werden im Rahmen des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut einige Aktivitäten im Bereich „Vorschule und Schule“ gefördert, die auf die Erhöhung der Bildungschancen von sozial benachteiligten Kindern abzielen. Aussagen zur Wirksamkeit der Massnahmen sind noch nicht möglich.


Förderung sozialer Werte bei Kindern und Jugendlichen durch öffentliche Programme (123.82)


„Continue promoting social values among children and youth through public programs, so that they contribute to their full development and prevent tragedies such as suicide or drug use.“

Zum Thema Drogen setzt das Bundesamt für Gesundheit einzelne Präventionsmassnahmen um, die sich spezifisch an Kinder und Jugendliche richten. Derzeit befindet sich ein Nationaler Aktionsplan Suizidprävention in Erarbeitung, der (auch aufgrund eines entsprechenden Einsatzes zivilgesellschaftlicher Akteure) die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Dieser soll im November 2016 dem Bundesrat vorgelegt werden. Fraglich ist, ob zur Umsetzung des Aktionsplans genügend Mittel zur Verfügung stehen werden, da diese zunächst über bestehende Budgets / Engagements umgesetzt werden sollen.

Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass der Ständerat es abgelehnt hat, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, die eine zwischen Bund und Kantonen koordinierte Kinder- und Jugendförderung mit Minimalstandards in den Bereichen Schutz, Förderung und Partizipation erlaubt hätte. Die Entscheidung des Nationalrats steht noch aus.


2016 steht die Berichterstattung für den dritten UPR-Zyklus zur Überprüfung der Schweiz an, dann muss sie in einem Bericht Rechenschaft ablegen, wie sie mit den Empfehlungen von 2013 umgegangen ist.


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