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Bundesratsbericht: Babyklappen nicht verbieten, aber vertrauliche Geburt vereinfachen

Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2016 seinen Bericht in Erfüllung des Postulats "Bessere Unterstützung für Frauen in Not und verletzliche Familien" (13.4189) von Liliane Maury Pasquier (SP Genf) veröffentlicht.

Das Postulat hatte den Bundesrat beauftragt, Babyklappen mit anderen Massnahmen zur Unterstützung von Schwangeren in Not zu vergleichen und wenn nötig Verbesserungen vorzuschlagen. Babyklappen sind in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt und kinderrechtlich kritisch zu beurteilen, da sie gegen Artikel 6 bis 9 und 19 der UN-Kinderrechtskonvention verstossen. Unter anderem nehmen Babyklappen, in denen Kinder anonym abgelegt werden können, dem Kind das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft und seiner Eltern. Der UN-Kinderrechtsausschuss hatte der Schweiz daher in seinen letzten Abschliessenden Bemerkungen vom 26. Februar 2015 "eindringlich [empfohlen], die Babyfenster zu untersagen und die bereits bestehenden Alternativen zu fördern. Es wird empfohlen, die Einführung von vertraulichen Geburten im Spital als letztes Mittel in Betracht zu ziehen" (Empfehlung Nr. 35).


Der Bundesrat ist der Auffassung, dass nebst der vertraulichen Geburt die Möglichkeit der anonymen Abgabe des Kindes in einem Babyfenster beibehalten werden soll. Der Bericht hält fest, dass ein Verbot von Babyfenstern dazu führen könnte, dass eine Mutter in einer Notsituation ihr Kind im Versteckten aussetzt und dieses in der Folge medizinisch nicht rechtzeitig betreut werden kann.


Der Bundesrat möchte jedoch den Zugang zur vertraulichen Geburt verbessern. Trägt die Geburtsmeldung eines Spitals den Vermerk "vertrauliche Geburt", sollen die Zivilstandbehörden künftig auf die automatische Mitteilung an die Einwohnerbehörden und in den entsprechenden Fällen auch auf die Meldung an das Staatssekretariat für Migration (SEM) verzichten.


Bericht des Bundesrats

"Bessere Unterstützung für Frauen in Not und verletzliche Familien"


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