Netzwerk Kinderrechte Schweiz
EDK: Publikation zu Diskriminierung und Chancengerechtigkeit im Bildungswesen
Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet ihre Vertragsstaaten dazu, "jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds" den Zugang zu Bildung zu ermöglichen (Art. 2 in Verbindung mit Art. 28). Der Bericht "Equity – Diskriminierung und Chancengerechtigkeit im Bildungswesen. Migrationshintergrund und soziale Herkunft im Fokus" trägt den Stand der Forschung zum Einfluss eines Migrationshintergrunds und der sozialen Herkunft auf den Zugang zu Bildung auf verschiedenen Ebenen zusammen. Themen sind beispielsweise die Wirksamkeit früher Förderung, die Folgen schulischer Selektion, die Voraussetzungen für eine chancengerechte Leistungsbeurteilung, die Rolle von Elternmitwirkung und die Rolle der schulischen Qualitätsentwicklung. Der Bericht entstand für den CONVEGNO 2015, eine EDK-Fachtagung zu Migrationsfragen.
Übergreifendes Ergebnis der Fachbeiträge ist, dass zum einen die aktuelle Ausgestaltung der Selektionsfunktion der Schule zunehmend in Frage gestellt wird, "da die (frühe) schulische Selektion bzw. Aussonderung von Schülerinnen und Schülern in offensichtlichem Widerspruch zur Idee der Inklusion steht. Zum anderen zeigt sich, dass die Förderung von Chancengerechtigkeit im Bildungswesen davon abhängt, wie weit soziokulturelle Vielfalt in der Schule Anerkennung findet und in welchem Mass die Institution Schule in der Lage ist, diversitätsbewusst mit Differenz und Gemeinsamkeit umzugehen und Vielfalt als Ressource zu nutzen." (S. 7/8)