Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Kinderrechte im Parlament
Im Nationalrat werden in dieser Session zahlreiche kinderrechtlich relevante Vorstösse behandelt. Insbesondere zu erwähnen ist die Behandlung der bundesrätlichen Vorlage zur Genehmigung des dritten Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention). Dieses sieht v.a. ein Mitteilungsverfahren vor, mit dessen Hilfe Einzelpersonen nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges Verletzungen der UN-Kinderrechtskonvention vor dem UN-Kinderrechtsausschuss geltend machen können. Der Ständerat folgte hier dem Bundesrat und stimmte der Vorlage mit 37 zu einer Stimme bei zwei Enthaltungen zu. Nun wird das Geschäft vom Nationalrat behandelt (vgl. den Webbeitrag dazu). Weiter von Interesse ist die parlamentarische Initiative Amherd zur „Schaffung eines Kompetenzzentrums für die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen“. Die Vorlage will, dass der Bund ein Kompetenzzentrum für den Kinder- und Jugendmedienschutz schafft, in welches die Kantone, die Wirtschaft und die einschlägigen privaten Institutionen eingebunden sind. Die nationalrätliche Bildungskommission (WBK-NR) gab der Vorlage keine Folge (13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung). Zwei weitere Vorstösse befassen sich mit einer Reduktion der Krankenkassenprämien für Kinder und junge Erwachsene (10.407 Parlamentarische Initiative Humbel „Prämienbefreiung für Kinder“ und 13.477 Parlamentarische Initiative Rossini „KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“). Schliesslich sind eine Reihe von familienpolitischen Vorstössen zu erwähnen. Von besonderem Interesse ist hierbei die parlamentarische Initiative Quadranti „Elternzeit. Eine umfassende, ganzheitliche Lösung als Ergänzung zum bestehenden Mutterschaftsurlaub“. Diesefordert die Ausarbeitung der nötigen gesetzlichen Grundlagen, welche ergänzend zum geburtsbezogenen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub einen maximal 14-wöchigen Elternurlaub vorsehen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beschloss, dem Vorstoss keine Folge zu geben.
Im Ständerat ist aus Sicht der Kinderrechte besonders die Vorlage des Bundesrates zur Änderung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung zu erwähnen. Der Bundesrat will mit dieser Vorlage die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Berufstätige Eltern sollen für die Drittbetreuung ihrer Kinder weniger bezahlen, und das Betreuungsangebot soll besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Der Bundesrat will dazu für fünf Jahre 100 Millionen Franken als Anstossfinanzierung zur Verfügung stellen. Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WAK-S) beantragt dem Ständerat mit Stichentscheid der Präsidentin (6 zu 6 Stimmen), nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie macht insbesondere geltend, dass die bestehenden Finanzhilfen bereits zweimal verlängert wurden und dass der Gegenstand der Vorlage in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden falle. Eine Minderheit beantragt, auf die Vorlage einzutreten. Der Ständerat behandelt die Vorlage als Erstrat. Weiter kinderrechtlich relevant ist die Motion von Viola Amherd, die eine Ergänzung des Strafgesetzbuches unterbreitet, welche Sexting als eigenen Straftatbestand beinhaltet sowie die Motion Rickli „Verbot von Posing Bildern“, welche den gewerbsmässigen Handel mit Nacktfotos und entsprechenden Filmaufnahmen von Kindern künftig unter Strafe stellen will. Beide Vorstösse wurden vom Nationalrat bereits angenommen.
Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen.
Die Sessionsprogramme und Tagesordnungen der Eidgenössischen Räte können noch Änderungen erfahren und sind unter folgenden Links abrufbar:
Nationalrat | Ständerat