Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter: Überprüfung von geschlossenen Jugendeinrichtungen

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat ihren Tätigkeitsbericht 2015 vorgelegt. Darin macht sie auch diverse Feststellungen und Empfehlungen im Rahmen der Überprüfung von geschlossenen Jugendeinrichtungen.

In den letzten beiden Jahren besuchte die Kommission insgesamt sieben, vom Bund finanzierte und kontrollierte geschlossene Jugendeinrichtungen in den Kantonen Aargau, Bern, Freiburg, Genf, Waadt, Wallis und Zürich, die neben strafrechtlich eingewiesenen Jugendlichen z.T. auch zivilrechtlich eingewiesene Jugendliche aufnehmen. Die NKVF überprüfte die Bedingungen der dort eingewiesenen Jugendlichen.


Im Zuge der Überprüfung gab die NKVF auch ein juristisches Gutachten zur Klärung der rechtlichen Grundlagen für die zivil- und strafrechtliche Einweisung und Unterbringung von Minderjährigen in Auftrag. Das Gutachten ergab unter anderem, dass die kantonalen einschlägigen Rechtsgrundlagen im Jugendbereich heterogen und die Regelungsdichte lückenhaft ist. Zur Regelung von allgemeinen Vollzugsfragen im jugendstrafrechtlichen Bereich kommen in den Kantonen Aargau, Bern und Zürich z.B. die auf Erwachsene anwendbaren kantonalen Straf- und Justizvollzugsgesetze zum Zuge, was aus kinderrechtlicher Sicht fragwürdig ist.


Zusammenfassend werden zivil- und jugendstrafrechtliche Massnahmen in der Schweiz laut Tätigkeitsbericht der NKVF in einem von Respekt geprägten pädagogischen Rahmen vollzogen und den Jugendlichen eine angemessene Infrastruktur sowie eine Vielzahl an Freizeitmöglichkeiten und beruflichen Ausbildungsangeboten geboten. In formell-rechtlicher Hinsicht besteht Handlungsbedarf, damit den kinder- und jugendrechtlichen Vorgaben in allen Kantonen Rechnung getragen werden kann. Dies gilt besonders für Disziplinarsanktionen, Sicherheits- und Schutzmassnahmen, die Anwendung von Zwangsmitteln und Einschränkungen im Bereich der Aussenkontakte.


Tätigkeitsbericht 2015 der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter NKVF


Zurück zur Übersicht