Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Neue Allgemeine Bemerkung des UN-Kinderrechtsausschusses
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 19 konkretisiert die Umsetzung von Art. 4 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), der besagt, dass
Die Allgemeine Bemerkung soll die Vertragsstaaten der UN-KRK (dazu gehört auch die Schweiz) in der Umsetzung von Art. 4 und spezifisch bei der Planung von öffentlichen Finanzhaushalten unterstützen, damit diese zu einer Umsetzung der UN-KRK beitragen.
Die Allgemeine Bemerkung spricht ein Thema an, das auch die Schweiz betrifft: In seinen Empfehlungen vom 26. Februar 2015 ("Concluding Observations") fordert der UN-Kinderrechtsausschuss die Schweiz dazu auf, bei der Erstellung von Budgets und Haushaltsentscheidungen auf Bundes- und kantonaler Ebene die Interessen von Kindern zu berücksichtigen (Empfehlung 15):
Zum Weiterlesen:
Websitebeitrag des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zum Beitrag von Plan International "Beteiligung von Kindern an Haushalts- und Budgetprozessen"
Video von Child Rights Connect zur Erläuterung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 19 (auf Englisch, 6 Minuten)