Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Abschluss der dritten allgemeinen Menschenrechts-Überprüfung der Schweiz (UPR)
Bei 63 Empfehlungen war bislang noch offen, ob der Bundesrat diese annehmen oder ablehnen will. Nach einer Konsultation mit den Kantonen und zuständigen Bundesstellen hat der Bundesrat nun darüber entschieden. Aus kinderrechtlicher Sicht besonders relevant sind dabei folgende Punkte:
Inhaftierung von Minderjährigen
Noch offen waren bisher zwei Empfehlungen zur Inhaftierung von Minderjährigen. Erfreulich ist, dass die Schweiz eine Empfehlung zur konsequenten Trennung von Kindern und Erwachsenen im Strafvollzug und in Haftanstalten annimmt. Die Kantone wollen diese Frage prioritär behandeln und die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hat bereits entsprechende Massnahmen eingeleitet.
Hingegen lehnt es der Bundesrat ab, auf die administrative Inhaftierung von Minderjährigen zu verzichten. Dies obwohl die Schweiz von verschiedenen Seiten für diese Praxis gerügt wird, kürzlich vom Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muižnieks. Der Kommissar hatte insbesondere die Situation von Minderjährigen in den Transitzonen der Flughäfen Genf und Zürich deutlich kritisiert und die Risiken einer Traumatisierung betont.
Schutz vor Diskriminierung
Die Schweiz will keine zusätzlichen Massnahmen auf gesetzlicher Ebene zum Schutz vor Diskriminierung. Auch einen nationalen Aktionsplan zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, sexuellen Identität oder von Menschen mit Geschlechtsvarianten lehnt die Schweiz ab und zieht es vor, konkrete Projekte und Organisationen auf lokaler Ebene zu unterstützen.
Unbegleitete Minderjährige (MNA)
Für Asylempfangszentren sollen künftig einheitliche Standards gelten, die Regeln für den Schutz von Familien, unbegleiteten Minderjährigen und vulnerablen Personen vorsehen. Auch auf kantonaler Ebene ist die Erarbeitung von Standards geplant, was gerade vor dem Hintergrund der grossen kantonalen Unterschiede als sehr positiv zu bewerten ist.
Nationale Menschenrechtsinstitution
Erfreulicherweise hat der Bundesrat sämtliche Empfehlungen für eine Nationale Menschenrechtsinstitution angenommen, insbesondere jene, die sich für die Umsetzung der Pariser Prinzipien der UNO aussprechen Sie unterstreichen vor dem Hintergrund der bevorstehenden politischen Entscheide, dass die Einführung einer solchen Institution eine Frage höchster Dringlichkeit und menschenrechtlicher Glaubwürdigkeit darstellt.
Ausführliche Dokumentation und Bilanz zum UPR-Verfahren auf humanrights.ch