Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Kinder- und Jugendbeteiligung im UN-Berichtsverfahren
Im Fokus des Austauschs stand die Frage, wie sich Kinder- und Jugendliche im Berichtsprozess zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention einbringen können. Kinder und Jugendliche sollen als Expertinnen und Experten in eigener Sache ihre Sicht auf die Förderung und Wahrung ihrer Rechte dem UN-Ausschuss mitteilen können. Der UN-Kinderrechtsausschuss sieht Kinderrechtsorganisationen in der Pflicht, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen (Allgemeine Bemerkung zur Umsetzung von Artikel 12 KRK).
Vertreterinnen und Vertreter der drei Kinderrechts-Netzwerke haben dieses Thema gemeinsam mit Jugendlichen und mit Mitgliedern des UN-Kinderrechtsausschusses diskutiert. Die Ergebnisse der Austauschtreffen sind in das Dokument „Wie kann Kinder- und Jugendbeteiligung im UN-Kinderrechte-Monitoring-Prozess gelingen?” eingeflossen.
Im Rahmen des Projekts hat eine Arbeitsgruppe des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zudem Empfehlungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Netzwerk Kinderrechte Schweiz formuliert. Diese Empfehlungen dienen dem Netzwerk als Grundlage für die Arbeiten zum nächsten Berichtsverfahren.
Empfehlungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Arbeit des Netzwerks Kinderrechte Schweiz
Factsheet «Das Recht des Kindes auf Gehör», Deutsches Institut für Menschenrechte