Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinder- und Jugendbeteiligung im UN-Berichtsverfahren

Die Kinderrechts-Netzwerke Österreich, Deutschland und Schweiz tauschten sich in den letzten eineinhalb Jahren im Rahmen eines Erasmus+ Projekts gemeinsam zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung aus.

Im Fokus des Austauschs stand die Frage, wie sich Kinder- und Jugendliche im Berichtsprozess zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention einbringen können. Kinder und Jugendliche sollen als Expertinnen und Experten in eigener Sache ihre Sicht auf die Förderung und Wahrung ihrer Rechte dem UN-Ausschuss mitteilen können. Der UN-Kinderrechtsausschuss sieht Kinderrechtsorganisationen in der Pflicht, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen (Allgemeine Bemerkung zur Umsetzung von Artikel 12 KRK).


Vertreterinnen und Vertreter der drei Kinderrechts-Netzwerke haben dieses Thema gemeinsam mit Jugendlichen und mit Mitgliedern des UN-Kinderrechtsausschusses diskutiert. Die Ergebnisse der Austauschtreffen sind in das Dokument „Wie kann Kinder- und Jugendbeteiligung im UN-Kinderrechte-Monitoring-Prozess gelingen?” eingeflossen.


Im Rahmen des Projekts hat eine Arbeitsgruppe des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zudem Empfehlungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Netzwerk Kinderrechte Schweiz formuliert. Diese Empfehlungen dienen dem Netzwerk als Grundlage für die Arbeiten zum nächsten Berichtsverfahren.


Ergebnisdokument «Best Practices Kinder- und Jugendbeteiligung im UN-Kinderrechte-Monitoring-Prozess

Empfehlungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Arbeit des Netzwerks Kinderrechte Schweiz

Factsheet «Das Recht des Kindes auf Gehör», Deutsches Institut für Menschenrechte


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