Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Massnahmenpaket des Bundes: Zögerliches und selektives Engagement für die Kinderrechte - Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte Schweiz
Mit dem Massnahmenpaket zur Verbesserung der Kinderrechte in der Schweiz macht sich der Bundesrat an die Umsetzung der UN-Empfehlungen. Er greift darin wichtige Anliegen auf, die zu konkreten Verbesserungen führen können. Das Massnahmenpaket bleibt aber insgesamt zu zögerlich und selektiv. Damit verpasst der Bundesrat die Chance, die Rechte aller Kinder in der Schweiz umfassend und nachhaltig zu stärken.
Der Bundesrat hat heute am 19. Dezember sein langerwartetes Massnahmenpaket im Bereich Kinderrechte vorgestellt. Damit will er die Empfehlungen, die ihm der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes bereits im Februar 2015 vorlegte, konkret umsetzen. Er hat sich damit lange Zeit gelassen: Schon in gut einem Jahr muss die Schweiz dem Ausschuss einen neuen Staatenbericht präsentieren und darin aufzeigen, wo sie bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention steht.
Die heute präsentierten Massnahmen zeigen, wie Bund und Kantone beim besseren Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen Fortschritte erzielen wollen. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst einerseits dieses Engagement des Bundes und der Kantone, die Kinderrechtssituation in der Schweiz mit einem Massnahmenpaket verbessern zu wollen. Es zielt auf zweifellos wichtige Bereiche ab, in denen Fortschritte dringend gefordert sind. Andererseits macht der Bundesrat mit dem Paket nur einen zögerlichen Schritt in die richtige Richtung. Angesichts der umfangreichen Empfehlungen des UN-Kinderrechtsauschusses sind die Massnahmen zu selektiv und gehen deutlich zu wenig weit. Insbesondere lässt das Paket konkrete Bestrebungen in zentralen Bereichen vermissen. Das Netzwerk bedauert, dass mit dem heute präsentierten Entscheid keine umfassenderen Verbesserungen angestrebt werden. „Damit verpasst der Bundesrat die Chance, die Rechte von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu stärken“, sagt Valentina Darbellay, Präsidentin des Netzwerks Kinderrechte Schweiz.
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst aber, dass der Bund das Interesse des Kindes als Leitprinzip verankern möchte. Er will Kinder und Jugendliche darin unterstützen, vermehrt in politischen Prozessen, die sie betreffen, mitwirken zu können. Das übergeordnete Interesse des Kindes muss bei Entscheiden, die Kinder betreffen, handlungsleitend sein. Die Schweiz ist angehalten, diesen Grundsatz in der Politik, der Verwaltung und der Justiz konsequent umzusetzen.
Das Netzwerk Kinderrechte sieht Handlungsbedarf in folgenden Bereichen:
1. Die Schweiz braucht eine koordinierte und nachhaltige nationale Kinderrechtspolitik und Strategie:
Im Ausarbeitungsprozess dieses Massnahmenpakets haben Bund und Kantone erstmals seit der Ratifikation der Kinderrechtskonvention 1997 eine erfolgreiche Zusammenarbeit aufgebaut. Leider sieht der Bund keine Weiterführung dieser wichtigen Koordination vor. Das ist bedauerlich, denn im föderalen System der Schweiz hängt es noch immer vom Wohnkanton ab, wie Kinder und Jugendliche ihre Rechte wahrnehmen können. Damit solche Chancenungleichheit endlich beseitigt werden kann, braucht es eine systematische Umsetzung der Empfehlungen auch in den Kantonen. Die Empfehlungen zur Kinder- und Jugendpolitik der Konferenz der Sozialdirektorinnen und Direktoren (SODK) bieten eine wichtige Grundlage. Das Netzwerk Kinderrechte fordert den Bund und die Kantone auf, die etablierte Koordinationsstruktur nachhaltig zu nutzen und eine nationale Kinderrechtspolitik auszuarbeiten. Es sind die dafür nötigen Ressourcen bereitzustellen, damit sowohl die geltenden als auch zukünftigen Empfehlungen zeitnah und schweizweit umgesetzt werden können.
2. Die Zivilgesellschaft für eine nachhaltige Stärkung der Kinderrechte einbinden und fördern:
Das Massnahmenpaket sieht nicht vor, dass Bund und Kantone mit der Zivilgesellschaft – insbesondere Kindern und Jugendlichen – in der Umsetzung der Empfehlungen zusammenzuarbeiten. Das Netzwerk Kinderrechte fordert einen engen Einbezug der Zivilgesellschaft und deren Erfahrungen, sowie die Bereitstellung der dafür notwendigen Ressourcen. Insbesondere Kinder und Jugendliche müssen selber an Entscheidungsprozessen mitwirken können, die sie betreffen (Art.12 der KRK, Recht auf Anhörung und Partizipation).
3. Eine systematische Überwachung der Kinderrechte:
Der Bund will die Datenlage zur Fremdplatzierung und Kindern von inhaftierten Eltern verbessern. Dies ist zwar ein Fortschritt, geht aber entschieden zu wenig weit: Es wäre aber wichtig, dass Bund und Kantone Daten zu allen kinderrechtsrelevanten Themen systematisch erheben, insbesondere zu Kindern unter 14 Jahren und zu Kindern und Jugendlichen im Migrations- und Asylbereich. Nur mit einer guten Datenlage können die Empfehlungen koordiniert umgesetzt und der Schutz vulnerabler Gruppen verbessert werden.
4. Die Schweiz soll eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution schaffen und unabhängige Beschwerdestellen für Kinderrechte prüfen:
Die Institution hat zur Aufgabe, die Kinder- und Menschenreche zu fördern, zu schützen und Empfehlungen an Politik, Verwaltung und Gerichte zu verfassen, wie diese Rechte verbessert werden können. Leider nimmt das vorliegende Massnahmenpaket nicht auf solche Bestrebungen Bezug. Dies ist eine verpasste Chance für den Schutz der Kinderrechte in der Schweiz.
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz wird das Massnahmenpaket mit seinen Partnerinnen und Partnern einer kritischen thematischen Prüfung unterziehen und den Umsetzungsprozess weiterhin verfolgen.
181219 Medienmitteilung NKS Massnahmenpaket DE (360 kB)
181219 Medienmitteilung NKS Massnahmenpaket FR (364 kB)
Massnahmenpaket Bund Umsetzung Empfehlungen UN KRK 2015 (1.2 MB)