Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Unterstützung der Interpellation zur Umsetzung der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses von 2015
Sie greift das wichtige Thema der Umsetzung der Empfehlungen des UNO-Kinderrechtssausschusses von 2015 auf. Dabei hat der Ausschuss dem Schweizer Vertragsstaat den Handlungsbedarf bei der hiesigen Umsetzung der Kinderrechtskonvention aufgezeigt. Die Schweiz wurde aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Schutz und die Förderung der Kinderrechte Schweizweit garantieren. Als Maßnahme dazu empfahl der Ausschuss der Schweiz eine nationale Kinderrechtspolitik auszuarbeiten.
21 Jahre nach der Ratifikation der Konvention, verfügt die Schweiz jedoch nach wie vor über keine koordinierte und systematische Umsetzung der Kinderrechte in den Kantonen. Im 2016 hat die Konferenz der Sozialdirektorinnen und Direktoren (SODK) allerdings Empfehlungen zur Kinder- und Jugendpolitik verfasst und der Bund versprochen, sein Engagement für die Koordination der Umsetzung der Kinderrechtskonvention zu verstärken.
Kinderrechte zeitnah und schweizweit Umsetzen
Die Interpellation 18.4082 von Ständerätin Maury Pasquier macht die Dringlichkeit einer zeitnahen und konkreten Umsetzung der Empfehlungen in den Kantonen deutlich. Dies ist eine Voraussetzung, damit Kinder und Jugendliche ihre Rechte Schweizweit und ohne Ungleichbehandlung wahrnehmen können. In seiner Antwort zur Interpellation verweist der Bundesrat auf ein angekündigtes Massnahmenpaket zu den Empfehlungen von 2015, welches voraussichtlich noch vor Jahresende 2018 verabschiedet wird.
Das Netzwerk bittet den Ständerat um Unterstützung
Für das Netzwerk Kinderrechte Schweiz lässt die konkrete Umsetzung der Empfehlungen jedoch schon zu lange auf sich warten. Deshalb unterstützt das Netzwerk Frau Pasquiers Interpellation und hat sich zu diesem Anlass in einem Brief an die Mitglieder des Ständerates gewandt. Darin fordert das Netzwerk die Politikerinnen und Politiker auf, folgende strukturelle Veränderungen zu unterstützen:
- Berücksichtigung des Interessens des Kindes im staatlichen Handeln der Schweiz
- Umsetzung einer nationalen und koordinierten Kinderrechtspolitik und –Strategie
- Stärkung der Kinder und Jugendlichen zum Mitwirken in Entscheidungsprozessen, die sie betreffen, auch bezüglich einer Kinderrechtsstrategie in den Kantonen
- Garantie der Umsetzung mit den notwenigen Ressourcen und Fachwissen – insbesondere durch die Unterstützung und Einbezug der zivilgesellschaftlichen Akteure
- Systematische Datenerhebung zu kinderrechtsrelevanten Themen, insbesondere zu Kindern unter 14 Jahren
- Einsetzen einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution und eine oder mehrere unabhängige Beschwerdestellen für Kinderrechte prüfen