Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Zwischenbilanz zur Förderung der Kinder- und Jugendpolitik in den Kantonen
Gestützt auf das Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG kann der Bund seit dem 1. Januar 2013 die Kantone bei der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik finanziell unterstützen. Bisher haben 12 Kantone entsprechende Programme mit Hilfe des KJFG umgesetzt oder geplant (BE, BL, UR, VS, FR, NE, SZ, VD, LU, SG, SH und TI).
Ein Grossteil der Programme in den Kantonen zielt in erster Linie auf die Kinder- und Jugendhilfe. Darunter fallen Massnahmen wie die Förderung der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit, der familienergänzenden Kinderbetreuung, der Schulsozialarbeit, der Elternbildung, Beratungsangebote und Erziehungshilfen. Fast alle Programme haben Massnahmen zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen geplant oder umgesetzt. Gut die Hälfte der Programme beinhalten Massnahmen zum Jugendschutz. Nur zwei Programme (NE, SG) umfassen Massnahmen zur Stärkung der Kinderrechte im engeren Sinne.
Die Finanzhilfen des Bundes sind befristet und können noch bis 2022 ausgerichtet werden.