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Bundesrat will Präventionsangebot für Personen mit sexuellen Interessen an Kindern ausbauen

Der Bundesrat verabschiedete am 11. September 2020 den Bericht «Präventionsangebote für Personen mit sexuellen Interessen an Kindern» in Erfüllung der Postulate (16.3637) von der ehemaligen Nationalrätin Natalie Rickli und (16.3644) von Ständerat Daniel Jositsch. Der Bundesrat will in die Koordination der Präventionsangebote stärken und sprachregionale Beratungsangebote finanziell unterstützen. Damit leistete er einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch.

Der Bericht hält fest, dass das Präventionsangebot für Personen mit sexuellen Interessen an Kindern sehr lückenhaft ist, so fehlen insbesondere im Tessin und der Deutschschweiz spezialisierte Beratungs- und Therapieangebote. Weiter sind die bestehenden Angebote zu wenig bekannt. Grundlage des Berichts eine Studie, die unter der Leitung der Hochschule Luzern im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen erstellt wurde.


Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um Kinder vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschliesslich des sexuellen Missbrauchs zu schützen. Die zu treffenden Schutzmassnahmen umfassen u.a. auch Formen der Vorbeugung bzw. der Prävention.

Präventive Massnahmen richten sich grundsätzlich an Personen mit sexuellen Interessen an Kindern, die unter ihrer Neigung leiden oder befürchten, zukünftig die Integrität von Kindern zu verletzen. Diese Personengruppe interessiert sich oftmals aufgrund ihres Leidensdrucks für Beratungs- und Behandlungsangebote.


Die Suche nach qualifizierten Therapeut*innen gestaltet sich für Personen mit sexuellem Interesse an Kinder aber ausgesprochen schwierig. So haben Therapeut*innen oftmals Ressentiments gegenüber den betroffenen Personen und infolgedessen eine geringe Bereitschaft, diese zu behandeln. Erschwerend wirkt, dass Behandlungsangebote zudem meist im Bereich des Strafvollzugs verortet sind. Für Personen, die zwar sexuelle Interessen an Kindern haben, aber keine Straftat begangen haben, ist die Zugangsschwelle damit erheblich erhöht.


Der Bundesrat will nun bestehende Lücken im Präventionsangebot schliessen sowie die regionalen Angebote aufeinander abstimmen und beschliesst dazu die folgenden Massnahmen:

  • Ausrichtung von Finanzhilfen an sprachregionale Beratungsangebote für Personen mit sexuellen Interessen an Kindern. Dazu soll der Kredit «Kindesschutz/Kinderrechte» erhöht werden.
  • Prüfung einer verstärkten Thematisierung von pädophilen Neigungen, der Stigmatisierung der Betroffenen sowie der Prävention von sexuellen Handlungen mit Kindern in der Weiter- und Fortbildung von Ärzt*innen, Psycholog*innen und anderen Fachpersonen des Gesundheitswesens mit dem Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung und weiteren Berufsverbänden im Rahmen der bestehenden Ressourcen.
  • Förderung der gesamtschweizerischen Koordination der Präventionsangebote durch eine Erhöhung des Kredits «Kindesschutz/Kinderrechte». Aus Sicht des Bundesrates ist es in der Verantwortung der anbietenden Organisationen ihr Präventionsangebot untereinander zu koordinieren. Der Bundesrat ist jedoch gewillt, subsidiär tätig zu werden und diese Arbeit zu unterstützen.


Das Bundesamt für Sozialversicherungen soll zudem im Frühjahr 2025 einen Bericht über die Entwicklungen vorlegen.


Die Bereitstellung von spezialisierten Behandlungsangeboten, wie von der Studie gefordert, fällt laut Bundesrat jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Kantone.



Weitere Informationen

Bundesamt für Sozialversicherungen (Hrsg.) (2020). Beiträge zur sozialen Sicherheit. Forschungsbericht Nr. 4/20. Präventionsangebote für Personen mit sexuellen Interessen an Kindern und ihre Wirkung.

Präventionsangebote für Personen mit sexuellen Interessen an Kindern. Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Rickli Natalie 16.3637 und Jositsch Daniel 16.3644 «Präventionsprojekt ‹Kein Täter werden› für die Schweiz» vom 12. September 2016.
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