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Der Ständerat sagt JA zur Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte
Der Ständerat hat am 12. März der Motion 19.3633 zugestimmt und sich damit für die Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte ausgesprochen.
Die Motion 19.3633, eingereicht von Ständerat Ruedi Noser, beauftragt den Bundesrat, die Rechtsgrundlagen für eine Ombudsstelle für Kinderrechte auszuarbeiten. Die Stelle soll von der Verwaltung unabhängig sein und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus der ganzen Schweiz sowie ihnen nahestehende Personen beraten können und den Zugang zur Justiz sicherstellen. Sie soll gegenüber Behörden und Gerichte ein Auskunftsrecht erhalten. Die Ombudsstelle soll zwischen dem Kind und staatlichen Stellen vermitteln und Empfehlungen aussprechen können.
Die vorberatende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerats hatte sich mit 10 zu 2 Stimmen für die Annahme der Motion ausgesprochen. Der Ständerat ist der Empfehlung seiner Kommission nun mit einem knappen Entscheid gefolgt und hat der Motion mit 23 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Der Ständerat beriet die Motion als Erstrat.
Langjährige Forderung aus Kinderrechtskreisen
Die Schaffung einer Beschwerdestelle für Kinderrechte entspricht einer langjährigen Forderung aus Kinderrechtskreisen und wird auch auf internationaler Ebene gefordert. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat der Schweiz wiederholt empfohlen, einen unabhängigen Überwachungsmechanismus für Kinderrechte zu schaffen. Die Institution soll Beschwerden von Kindern in kindgerechter Art und Weise entgegennehmen und untersuchen können.
Ombudsstelle soll in erster Linie vermitteln
In der Ratsdebatte machte Ständerat Ruedi Noser geltend, dass jedes Jahr über hunderttausend Kinder von Rechtsverfahren und Massnahmen betroffen seien. Die Ombudsstelle solle zwischen Kindern und staatlichen Stellen vermitteln, nehme aber keine Klagen entgegen und sei keine Kontrollinstanz. Eine nationale Lösung sei wichtig, da bei kantonsübergreifenden Fällen die Zuständigkeiten unklar seien.
Kritik am Vorstoss
Gegen den Vorschlag sprachen sich die Mitte-Fraktion sowie die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei aus. Im Zentrum der Kritik stand das Argument, es sei noch unklar, wie genau die Stelle ausgestaltet sein soll und welche Kompetenzen sie haben wird. Von Seiten der Mitte-Fraktion wurde auf zahlreiche bestehende Stellen mit Entscheidungs- und Empfehlungskompetenzen in Bezug auf Kinderrechte verwiesen. Bundesrat Alain Berset beantragte die Ablehnung der Motion.