Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Der Ständerat will das Recht auf Selbstbestimmung zur Geschlechtsidentität für Kinder schwächen
Auch wenn die Vereinfachung des Geschlechtseintrags insgesamt sehr zu begrüssen ist, stellt die Vorlage aus kinderrechtlicher Perspektive ein Rückschritt dar: Bis anhin konnten urteilsfähige Kinder den Antrag auf Änderung des amtlichen Geschlechts und Namens selbst stellen. Neu wären sie nun auf die Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertretung angewiesen. Dies schränkt die Kinder in der Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts ein – insbesondere, wenn diese den Entscheid nicht unterstützen.
Der Antrag einer linken Ratsminderheit, im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention auf diese Einholung der Erlaubnis der Erwachsenen zu verzichten, hatte in der kleinen Kammer keine Chance. Als nächstes wird der Nationalrat über die Vorlage beraten. Fach- und Kinderrechtsorganisationen fordern, dass er dabei Anpassungen zu Gunsten der Kinderrechte an der Vorlage vornehmen wird, welche das Recht auf Selbstbestimmung für Intersex- und Transkinder wahren und sie als Individuen mit eigener Rechtspersönlichkeit anerkennen.
Weitere Informationen:
Reaktionen von Fach- und Kinderrechtsorganisationen auf den Entscheid der kleinen Kammer: Transgender Network Schweiz und Inter Action Suisse
Siehe ebenfalls den Beitrag des Netzwerks Kinderrechte Schweiz im Dezember 2019:
Geschlechtsidentität – Recht auf Selbstbestimmung auch für Kinder