Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament

Rückschau auf die Herbstsession 2020

In der Herbstsession waren zahlreiche Vorstösse traktandiert, die die Kinderrechte betreffen:


Der Nationalrat hat sich nach dem Ständerat für Motion von Ständerat Ruedi Noser «Ombudsstelle für Kinderrechte» ausgesprochen. Der Bundesrat ist nun gefordert, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten und dem Parlament zur Beratung vorzulegen. Damit wird eine wichtige Lücke für den Schutz der Kinderrechte geschlossen (mehr dazu im Webbeitrag des Netzwerks Kinderrechte). Ebenfalls zugestimmt hat der Nationalrat der Standesinitiative des Kantons Genf, die ein Verbot der Administrativhaft für Kinder fordert. Nun ist erneut der Ständerat am Zug. Ebenfalls erfreulich ist, dass der Nationalrat der vereinfachten Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister zugestimmt hat und dabei den Artikel aus der Vorlage strich, wonach Minderjährige dafür neu die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung benötigen. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Gleich mehrere kinderrechtlich relevante Massnahmen haben die Räte schliesslich in der bundesrätlichen Legislaturplanung 2019-2023 verankert, die jeweils unter Einbezug der Kantone umgesetzt werden sollen. Es sind dies die Verabschiedung der Botschaft für die politische Bildung der jungen Generation, des Aktionsplans für die Förderung der Mehrsprachigkeit und Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur, einer nationalen Strategie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bezug auf die Stärkung der Wirtschaft sowie einer Botschaft zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bezug auf die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und schliesslich die Verabschiedung eines nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul Konvention (Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt).


Der Ständerat hat beschlossen, nicht auf die parlamentarische Initiative Aebischer «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» einzutreten. Diese verlangt, dass Angebote für Kinder bis vier Jahre in das bestehende Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) aufgenommen werden. Die nationalrätliche Bildungskommission hat dabei einen Vorschlag ausgearbeitet, der es dem Bund ermöglicht, Kantone mittels befristeten Anschubfinanzierungen im Bereich der frühkindlichen Förderung zu unterstützen. Der Nationalrat hatte der Minimalvariante bereits zugestimmt und ist nun wieder am Zug. Der Ständerat folgte bei der Beratung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus dem Nationalrat und das Gesetz wurde in der Schlussabstimmung angenommen. Mit der geänderten Gesetzesvorlage erhält die Polizei zusätzliche präventive Instrumente für den Umgang mit potentiellen terroristischen Gefährdern, darunter befinden sich auch Massnahmen, die gegen Kinder verhängt werden können. So kann die Polizei den präventiven Hausarrest gegen Jugendliche ab 15 Jahren und das Kontakt- und Rayonverbot gar gegenüber Kindern im Alter von 12 Jahren anordnen.


Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen (vgl. ausführliche Rückschau unten).


Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.



Ausführliche Sessionsrückschau

Zurück zur Übersicht