Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Kinderrechte im Parlament
Der Nationalrat befasste sich gleich mit mehreren Vorstössen zu Kinderrechten und Kinderschutz. Er überwies das Postulat von Nationalrätin Bulliard-Marbach und beauftrag den Bundesrat somit, in einem Bericht darzustellen, wie der Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung im ZGB verankert werden kann. Bisher haben die Räte jegliche Vorstösse für ein Verbot von Körperstrafen abgelehnt und auch der Bundesrat sah bisher keinen Handlungsbedarf. Ebenfalls angenommen hat der Nationalrat ein Postulat von Nationalrätin Feri, womit der Bundesrat aufzeigen muss, wie vorhandene Daten zur Prävalenz und zu Ausprägungsformen von Gewalt an Kindern zu einer gesamthaften Statistik zusammengeführt und ausgewertet werden können. Dies entspricht einer Empfehlung des UN-Kinderrechtsausschuss an die Schweiz und auch der Bundesrat erachtet die Massnahme als ein vordringliches Ziel. Zudem stimmt er einer Motion zur Verbesserung der Qualitätsstandards für Gutachten im Kindes- und Erwachsenenschutz zu. Weiter spricht sich der Nationalrat für einen Ausbau von Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Geflüchtete in den Bundesasylzentren aus und nimmt eine entsprechende Motion der nationalrätlichen staatspolitischen Kommission an. Insbesondere der aktuellen Knappheit an spezialisierten psychologischen und insbesondere kinder- und jugendpsychiatrischen Angeboten soll damit entgegengewirkt werden. Abgelehnt hat der Nationalrat jedoch eine Motion, die forderte, dass Drohungen gegen Kinder im häuslichen Umfeld von Amtes wegen verfolgt werden sollen. Im Gegensatz zur Drohung zwischen Lebenspartnern, die als Offizialdelikt gelten, werden Täter oder Täterinnen, welche Kinder im häuslichen Umfeld durch eine Drohung gemäss Artikel 180 StGB in Schrecken oder Angst versetzen, auch weiterhin nicht von Amtes wegen verfolgt. Der Nationalrat hat sich zudem erneut mit dem Tabakproduktegesetz befasst. Weiterhin umstritten sind die neu geplanten Werbebeschränkungen. Der Nationalrat schlägt einen etwas liberaleren Weg ein als der Ständerat beschlossen hatte: In der Presse und im Internet soll Werbung für Tabakprodukte nicht grundsätzlich verboten sein. Das Verbot soll nur für Presseerzeugnisse und Internetseiten gelten, die für Minderjährige bestimmt sind. Werbung in Kinos und im öffentlichen Raum soll jedoch weitgehend verboten werden, ebenso vom öffentlichen Grund aus einsehbare Plakatwerbung. Mit diesen und weiteren Differenzen geht die Vorlage zurück in den Ständerat.
National- und Ständerat haben in der Wintersession zudem das Budget 2021 beschlossen. Erfreulich ist die beschlossene Erhöhung der Gelder für den Bereich Kinderrechte und Kinderschutz. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen CHF 1.13 Millionen wurden von den Räten auf CHF 2 Millionen aufgestockt.
Der Ständerat hat sich bei den Differenzen betreffend die vereinfachte Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister durchgesetzt: Mit der in der Schlussabstimmung angenommenen Änderung können betroffene Personen künftig ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen rasch und unbürokratisch ändern können. Dies gilt allerdings nur für Erwachsene, für Kinder werden die Hürden erhöht: neu brauchen Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr die Zustimmung der Eltern oder der gesetzlichen Vertretung. Schliesslich hält der Ständerat erneut an der parlamentarischen Initiative «Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene» fest. Tritt der Nationalrat erneut nicht auf die Vorlage ein, ist diese vom Tisch. Etliche Kantone und auch das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR lehnen die Neuerungen, die mit der Initiative eingeführt würden, ab.
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