Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung

Eine neue Studie von Kinderschutz Schweiz zum Bestrafungsverhalten von Eltern in der Schweiz zeigt, dass in vielen Familien unterschiedliche Formen physischer und psychischer Gewalt als Erziehungsmittel zum Alltag gehören. Denn trotz eines leichten Rückgangs körperlicher und psychischer Gewalthandlungen in Familien im Vergleich zur Vorgängerstudie aus dem Jahr 2017, erfährt nach wie vor jedes zwanzigste Kind regelmässig körperliche Gewalt und jedes vierte Kind regelmässig psychische Gewalt. Von Gewalt in der Erziehung sind jüngere Kinder im Vergleich zu älteren Kindern besonders betroffen.

Gewalt in Familien ist sehr unterschiedlich ausgeprägt und reicht von psychischer und physischer Gewalt, über die Verletzung der sexuellen Integrität bis hin zu Deprivation und Vernachlässigung. Gewiss ist, dass Gewalthandlungen in der Familie für alle Familienmitglieder – ob als Opfer und / oder Zeuge von Gewalt – problematisch sind. Erziehungsmassnahmen, die keine oder mildere Formen psychischer Bestrafung beinhalten, wie das Verbot elektronischer Medien, das Anschreien und/ oder ins Zimmer schicken des Kindes oder das Fernsehverbot werden von gut 70% der Eltern angewendet.


Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, die Kinderrechte zu schützen und zu achten. Der Schutz von Kindern vor Gewalt ist in der Konvention in verschiedenen Artikeln verankert und beinhaltet u.a. das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung. Die neusten Erkenntnisse zu Vorkommen und Häufigkeit von körperlich und seelisch verletzender Bestrafung als Mittel in der Erziehung von Kindern in der Schweiz sind angesichts der wiederholten Empfehlung des UN-Kinderrechtsauschuss äusserst bedenklich. Denn bereits im Rahmen des Staatenberichtsverfahren von 2015 hat der UN-Kinderrechtsausschuss der Schweiz als besonders dringliche Massnahme zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention empfohlen, jegliche Form von körperlicher Züchtigung grundsätzlich zu untersagen sowie positive, gewaltlose und partizipative Erziehungs- und Disziplinierungsformen zu fördern.


Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts ist körperliche Züchtigung nur dann strafrechtlich relevant, wenn diese «über das von der Gesellschaft akzeptierte Mass hinausgeht». Eine Gesetzesnorm zur Verankerung des Rechts des Kindes auf ein Aufwachsen ohne Gewalt im Zivilgesetzbuch ist mit Blick auf die unklare Definition umso wichtiger und kann Eltern eine Orientierung bieten wie auch Fachpersonen in ihrer Präventionsarbeit unterstützen. Nachdem verschiedene Vorstösse zur Änderung der Gesetzeslage auf nationaler Ebene gescheitert sind, wird mit dem Postulat «Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung» von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach diese Forderung wiederaufgenommen. Das besagte Postulat fordert den Bundesrat auf, die rechtliche Verankerung einer Erziehung ohne Gewaltanwendung im Rahmen eines Berichts zu prüfen und eine konsensfähige Lösung vorzuschlagen. Das Geschäft ist im Nationalrat für die Wintersession erneut traktandiert.


Weitere Informationen

Institut für Familienforschung und -beratung der Universität Freiburg im Auftrag von Kinderschutz Schweiz (2020). Bestrafungsverhalten von Eltern in der Schweiz. Eine wissenschaftliche Begleitung der Präventionskampagne «Starke Ideen – Es gibt immer eine Alternative zur Gewalt» (Zusammenfassung).

Institut für Familienforschung und -beratung der Universität Freiburg im Auftrag von Kinderschutz Schweiz (2020). Bestrafungsverhalten von Eltern in der Schweiz. Eine wissenschaftliche Begleitung der Präventionskampagne «Starke Ideen – Es gibt immer eine Alternative zur Gewalt».

Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (2015). Schlussbemerkungen zum zweiten, dritten und vierten Staatenbericht der Schweiz, 4. Februar 2015, Concluding Observations 39.

Postulat 20.3185 «Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung» von Christine Bulliard-Marbach.

Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ (2019). Das Recht des Kindes auf eine Erziehung ohne Gewalt. Situation in der Schweiz, Handlungsbedarf und Forderungen der EKKJ, Positionspapier.

Stellungnahme des Bundesrates vom 26.02.2020 auf die Motion 19.4632 «Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern» von Christine Bulliard-Marbach.

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