Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Staatenbericht der Schweiz zur UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet
Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 den 5. und 6. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz verabschiedet. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz anerkennt, dass in einzelnen Bereichen Fortschritte bei der Umsetzung der UN-KRK erzielt wurden, teilt die optimistische Einschätzung des Bundesrates zur Kinderrechtssituation in der Schweiz jedoch nicht. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz wird im Frühjahr 2021 in einem ergänzenden Bericht die Sichtweise der Zivilgesellschaft auf die Umsetzung der Kinderrechte darlegen.
Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention müssen alle fünf bis sieben Jahre dem UN-Kinderrechtsausschuss über die Umsetzung der Konvention Bericht erstatten. Der Ausschuss beurteilt die Umsetzung und macht Empfehlungen für weitere Massnahmen in Bereichen mit Handlungsbedarf, damit die Kinderrechte vollumfänglich gewährleistet sind.
Aus der letzten Überprüfung im Februar 2015 hat die Schweiz über 100 Empfehlungen erhalten. Der Bundesrat hat in der Folge im Dezember 2018 ein Massnahmenpaket zur Umsetzung dieser Empfehlungen verabschiedet. Dieses lässt eine systematische Umsetzung der Kinderrechte nach Artikel 4 der UN-KRK vermissen und ersetzt keine umfassende Kinderrechtspolitik und -strategie auf Bundesebene, wie sie der UN-Kinderrechtsausschuss bereits mehrmals forderte.
Das Massnahmenpaket beschränkt sich auf elf Massnahmen mit unterschiedlicher Flughöhe. Zwar umfasst es eine Analyse und Verbesserungen im Bereich des Kindesschutzes, im Bereich der Fremdplatzierung sowie der Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil. Doch sind die Massnahmen sind teils zu eng definiert: im Kindesschutz beispielsweise sind sie auf den zivilrechtlichen Kindesschutz eingeschränkt und fokussieren auf die Sensibilisierung von Behördenmitgliedern. Die Prävention von Kindesmisshandlungen wird dementsprechend nicht ausgebaut. Weiter fehlen im Paket dringend notwendige Massnahmen zu den Herausforderungen im Zusammenhang mit weiteren besonders verletzlichen Gruppen, wie Minderjährigen im Migrations- und Asylbereich, aber auch Kindern mit Behinderungen. Die Berufung des Bundes auf die kantonale Zuständigkeit in diesen Bereichen erachtet das Netzwerk Kinderrechte Schweiz als unzureichend. Überdies sind zurzeit mit keiner der beschlossenen Massnahmen zusätzliche finanzielle oder personelle Ressourcen für die Umsetzung verbunden.
Der Bericht der Schweiz soll noch vor Jahresende dem UN-Kinderrechtsausschuss unterbreitet werden. Dieser überprüft auf Grundlage dieses Berichts, wie die Kinderrechte in der Schweiz umgesetzt sind und in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht. Die über 50 Mitgliederorganisationen des Netzwerks Kinderrechte Schweiz werden zum Staatenbericht ausführlich Stellung nehmen und im kommenden Frühjahr in einem ergänzenden Bericht ihre Sichtweise auf den Umsetzungsstand der Kinderrechte darlegen.
Weitere Informationen:
Der Bundesrat verabschiedet den Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention, Medienmitteilung vom 18.12.2020.5. und 6. Bericht der Schweiz zum UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes