Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Ausserfamiliäre Unterbringung: Der Bundesrat will eine nationale Statistik schaffen

Der Bundesrat hat gemäss einer Medienmitteilung beschlossen, eine nationale Statistik zu ausserfamiliär untergebrachten Kindern zu schaffen. Das Netzwerk Kinderrechte begrüsst, dass der Bundesrat diese Lücke in der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention endlich schliessen will und hofft auf eine rasche Umsetzung.

Bislang gibt es in der Schweiz keine nationale Statistik zur Anzahl Kinder, die ausserfamiliär untergebracht sind. Über die Situation dieser Kinder ist damit sehr wenig bekannt. Verlässliche Daten sind aber notwendig, um Angebote für Kinder und Familien gezielt weiterzuentwickeln und mögliche Diskriminierungen zu vermeiden. Einschlägige Fachorganisationen fordern seit Jahren eine entsprechende nationale Statistik. Auch der UN-Ausschuss über die Rechte des Kindes hat die Schweiz wiederholt aufgefordert, diese Datenlücke zu schliessen.


Der Bundesrat hatte im Dezember 2018 im Rahmen des Massnahmenpakets zur Umsetzung der Empfehlungen des UN-KRA vom Februar 2015 beschlossen, zu prüfen, wie die Plattform «Casadata» des Bundesamts für Justiz zu einer nationalen Statistik ausgebaut werden könnte. In seiner Medienmitteilung hält der Bundesrat nun fest, die Weiterentwicklung von Casadata zu aufwändig und kostspielig wäre und die aktuelle Datenlage in den Kantonen für eine Zusammenführung zu heterogen sei. Stattdessen hat der Bundesrat nun das EJPD und EDI beauftragt, gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und der Konferenz des Kindes- und Erwachsenenschutzes (KOKES) die Datenlage in den Kantonen zu analysieren und Vorgaben für eine einheitliche Datenerfassung zu entwickeln. Auf dieser Grundlage soll dann die nationale Statistik geschaffen werden.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst sehr, dass der Bundesrat die Schaffung einer nationalen Statistik nun in Angriff nehmen will. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hofft, dass die Umsetzung – vier Jahre nach Verabschiedung des Massnahmenpakets vom Dezember 2018 und sieben Jahre nach der entsprechenden Empfehlung des UN-KRA – nun zügig vorangetrieben wird, damit ausserfamiliär betreute Kinder in der Schweiz endlich sichtbar werden.


Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.02.2022

Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz vom Februar 2015

Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz vom Oktober 2022

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