Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Empfehlungen zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung
Orientierungsrahmen für die Kantone
Um mehr Klarheit und Verbindlichkeit zu schaffen, verabschiedete die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) nun zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) 13 Empfehlungen zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung und konkretisiert damit die Empfehlungen der SODK aus dem Jahr 2011.
Der Bericht identifizierte vier zentrale Einflussfaktoren, die für eine hohe Qualität bei der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung von Bedeutung sind: die Qualifikation des Personals, der Betreuungsschlüssel, das pädagogische Konzept und das Qualitätsmanagement. Basierend auf diesen Einflussfaktoren formulierte die SODK konkrete Empfehlungen. Beispielsweise werden die Qualifikationen des Betreuungspersonals genauer definiert, genaue Betreuungsschlüssel ausgewiesen, die zentralen Aspekte eines pädagogischen Konzepts beleuchtet und wichtige Grundlagen für ein gutes Qualitätsmanagement festgehalten.
Die verabschiedeten Empfehlungen dienen sowohl der fachlichen wie auch der politischen Ebene als Orientierungsrahmen und unterstützen die zuständigen Stellen in den Kantonen und Gemeinden bei der Überprüfung und Weiterentwicklung ihrer Angebote, Grundlagen und spezifischen Prozesse. Sie sind eng verknüpft mit der parlamentarischen Initiative 21.403 n WBK-NR «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» und könnten als Referenzgrundlage für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative in den Kantonen dienen.
Fehlende Verbindlichkeit
Die Schweiz gehört im Vergleich mit OECD-Staaten zu den Schlusslichtern punkto Qualität und Bezahlbarkeit der Kinderbetreuung. Der UN-Kinderrechtsausschuss hat die Schweiz wiederholt aufgefordert, Familien stärker zu unterstützen und die Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen zu stärken. Der Ausschuss spricht sich für verbindliche Qualitätsstandards und ein Monitoring der Umsetzung dieser Standards aus. Die vorliegenden Empfehlungen der SODK und EDK tragen diesem Anliegen Rechnung. Sie enthalten allerdings keine verbindlichen Vorgaben für die Kantone. Fachorganisationen kritisieren zudem, dass die Empfehlungen eher den Status Quo widerspiegeln, statt dass sie richtungweisende Standards für die Qualitätsentwicklung setzen. Gerade bei dem für die Qualität der Betreuung so wichtigen Betreuungsschlüssel legen die Empfehlungen keine exakten Richtwerte fest, sondern definieren lediglich Bandbreiten.
Wichtig ist nun, dass diese Mindeststandards in den Kantonen umgesetzt
werden und ein entsprechendes Monitoring erfolgt.
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