Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Rolle des Kinderspitals Zürich bei Operationen an Intersex-Kindern untersucht
Eine interdisziplinäre Forschungsgruppe der Universität Zürich hat die Rolle des Universitäts-Kinderspitals Zürich bei der Einführung von geschlechtsverändernden Operationen an intersex-Kindern zwischen 1945 und 1970 untersucht, wie die NZZ am Sonntag berichtet.
Die Forschungsgruppe hat 190 Patientendossiers ausgewertet und neun Interviews mit Betroffenen geführt. Die Untersuchung zeigt, dass das Kinderspital Zürich ein international führendes Zentrum für Operationen an Intersex-Kindern war. Kinder aus ganz Europa, die nicht eindeutig in das Raster männlich/weiblich passten, wurden am Kinderspital Zürich operiert.
Die körpergeschlechtliche Mehrdeutigkeit galt dabei als abnorm und sollte um jeden Preis behoben werden. Die dichotome Geschlechterordnung blieb unhinterfragt. Betroffene Kinder wurden Operationen wie Klitoris-Amputationen und Hormontherapien unterzogen, mit dem Ziel, sie eindeutig einem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuweisen.
Diese Operationen geschahen jedoch über die Köpfe der betroffenen Kinder hinweg. Sie wurden bei den medizinischen Entscheiden weder einbezogen noch angehört. Auch die Eltern wurden teilweise nur unvollständig über die Behandlung informiert. Für betroffene Kinder waren die unzähligen Operationen, Untersuchungen und Medikamenteneinnahme oftmals stark belastend.
Die Forschungsgruppe der Universität Zürich, der auch am Kinderspital tätige Personen angehören, leistet mit der Untersuchung einen ersten Schritt hin zur Aufarbeitung. In ihrem Fazit hinterfragen die Forschenden die tabuisierende Kommunikation, mangelnde Aufklärung und das paternalistische Verhältnis zwischen Ärzt*innen und Patient*innen kritisch. Die Durchführung der Operationen an sich wird hingegen nicht hinterfragt.
UN-Kinderrechtsausschuss fordert Verbot unnötiger Behandlungen
Aus kinderrechtlicher Sicht sind nicht notwendige Behandlungen, die ohne die Zustimmung der Kinder erfolgen, nicht haltbar. Die Organisation Zwischengeschlecht.org kritisiert seit langem die Durchführung von Behandlungen an Intersex-Kindern, die nicht lebensnotwendig sind, als Menschenrechtsverletzung und fordert ein Verbot solcher Behandlungen. Auch der UN-Kinderrechtsausschuss empfiehlt der Schweiz, die Durchführung unnötiger medizinischer oder chirurgischer Behandlungen bei intergeschlechtlichen Kindern zu verbieten und – sofern ungefährlich – diese zu verschieben, bis das Kind in der Lage ist, in die Behandlung einzuwilligen.
Weitere Informationen
Die Ergebnisse der Forschungsgruppe sind in den wissenschaftlichen Zeitschriften Werkstatt Geschichte und Medical History erschienen: Althaus, A. et.al., «Schnitt im Kopf» Zur Rolle der Kommunikation in der Behandlung »intersexueller« Kinder am Kinderspital Zürich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Werkstatt Geschichte, Heft 84, 2021.
Zwischen den Geschlechtern, Artikel in der NZZ am Sonntag, 30. Januar 2022
Weitere Informationen auf: Zwischengeschlecht.org