Parlament
Ständerat sagt "Ja" zum 3. Fakultativprotokoll
Der Ständerat hat am 29. September 2016 der Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren zugestimmt.
Das 3. Fakultativprotokoll sieht u.a. vor, dass Kinder die Verletzung ihrer Rechte direkt dem UN-Kinderrechtsausschuss berichten können. Der Ständerat nahm das Geschäft des Bundesrats "Fakultativprotokoll von 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Genehmigung" (15.085) mit 37 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen im Ständerat an.
Das Geschäft wird am 4. November 2016 von der nationalrätlichen Rechtskommission beraten und kommt voraussichtlich noch in der Wintersession in den Nationalrat.
Dokumentation des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zum 3. Fakultativprotokoll