Parlament

Rechtskommission des Nationalrats stimmt Kindesschutzvorlage zu

Die Rechtskommission des Nationalrats hat am 24. Oktober 2017 die Kindesschutzvorlage (15.033 „ZGB. Kindesschutz“) mit 15 zu 8 Stimmen angenommen. Die Kommission nimmt damit ihren Entscheid der ersten Beratung zurück, bei dem sie sich noch gegen die Vorlage ausgesprochen hatte.

Meldepflichten bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung ausbauen

Die Vorlage will den Kreis der meldepflichtigen Berufsgruppen ausweiten. Waren bisher nur Amtspersonen zur Meldung von Verdachtsfällen verpflichtet, soll diese Pflicht neu auch auf andere Fachpersonen ausgeweitet werden, die beruflich mit Kindern zu tun haben. Zudem zielt die Vorlage auf eine Vereinheitlichung der Meldepflichten und Melderechte bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung ab. Heute gelten von Kanton zu Kanton unterschiedliche Rechte und Pflichten, was mit grossen Unsicherheiten für Fachpersonen verbunden ist.


Begriff „Kindswohl“ konkretisieren

In Abweichung zum Ständerat, der im September 2016 der Vorlage bereits zugestimmt hatte, hat die Rechtskommission des Nationalrats beschlossen, den Begriff des „Kindswohls“ in der Vorlage zu konkretisieren. Demnach soll dann Meldung erstellt werden, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheint.


Zielsetzung der Vereinheitlichung nicht erfüllt

Die Kommission ist zudem der Ansicht, dass Kantone, deren Melderechte und Meldepflichten über diejenigen der Kindesschutzvorlage hinausgehen, ihre jeweiligen Regelungen beibehalten können. Dies im Gegensatz zum Ständerat, der das Ziel der Vereinheitlichung zwischen den Kantonen höher gewichtete.  


Vorlage 15.033 "ZGB. Kindesschutz"


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