Parlament
Kinderrechte im Parlament
Im Nationalrat werden in dieser Session verschiedene kinderrechtlich relevante Vorstösse behandelt. Insbesondere zu erwähnen sind diverse Vorstösse mit familienpolitischem Hintergrund, darunter die parlamentarische Initiative Quadranti „Elternzeit. Eine umfassende, ganzheitliche Lösung als Ergänzung zum bestehenden Mutterschaftsurlaub“. Diese fordert die Ausarbeitung der nötigen gesetzlichen Grundlagen, welche ergänzend zum geburtsbezogenen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub einen maximal 14-wöchigen Elternurlaub vorsehen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beschloss, dem Vorstoss keine Folge zu geben. Weiter von Interesse ist die parlamentarische Initiative Amherd zur „Schaffung eines Kompetenzzentrums für die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen“. Die Vorlage will, dass der Bund ein Kompetenzzentrum für den Kinder- und Jugendmedienschutz schafft, in welches die Kantone, die Wirtschaft und die einschlägigen privaten Institutionen eingebunden sind. Die nationalrätliche Bildungskommission (WBK-NR) gab der Vorlage jedoch keine Folge (13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung). Weitere Vorstösse widmen sich der Bildung von Kindern und Jugendlichen (Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur: „Zugewanderte Jugendliche zum Abschluss Sek. II führen“; Motion Bourgeois „Unbegleitete Minderjährige: Betreuung und Schulbildung sicherstellen“; Postulat Reynard „Politische Partizipation der Jugendlichen: die politische Bildung verstärken und eine Senkung des Stimmrechtsalters prüfen“).
Im Ständerat ist aus Sicht der Kinderrechte besonders die Vorlage des Bundesrates zur Änderung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung zu erwähnen, die in dieser Session zum zweiten Mal vom Ständerat behandelt wird. Der Bundesrat will mit dieser Vorlage die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Berufstätige Eltern sollen für die Drittbetreuung ihrer Kinder weniger bezahlen, und das Betreuungsangebot soll besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Der Bundesrat will dazu für fünf Jahre 100 Millionen Franken als Anstossfinanzierung zur Verfügung stellen. Entgegen der Empfehlung der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WAK-S) trat der Ständerat bereits auf die Vorlage ein und behandelt nun einen überarbeiteten Entwurf der Kommission. Weiter kinderrechtlich relevant ist der Beitritt zur Istanbul-Konvention. Der Bundesrat will mit einem Beitritt zur sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates dazu beitragen, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt europaweit auf einem vergleichbaren Standard bekämpft werden. Die Istanbul-Konvention definiert den Gewaltbegriff umfassend. Daher bezieht sich diese auch auf Kinder, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, auch als Zeuginnen und Zeugen.
Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen:
Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.
Die Sessionsprogramme und Tagesordnungen der Eidgenössischen Räte können noch Änderungen erfahren und sind unter folgenden Links abrufbar: