Parlament
Kinderrechte im Parlament
Der Nationalrat hat in der vergangenen Session verschiedene kinderrechtlich relevante Vorstösse behandelt. Dabei hat sich der Nationalrat einmal mehr gegen einen Elternurlaub ausgesprochen und die parlamentarische Initiative Quadranti „Elternzeit. Eine umfassende, ganzheitliche Lösung als Ergänzung zum bestehenden Mutterschaftsurlaub“ mit 112 zu 71 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Das Geschäft ist somit erledigt.
Weiter hat sich der Nationalrat mit verschiedenen Vorstössen zur Bildung von Kindern und Jugendlichen befasst. Er überweist die Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur „Zugewanderte Jugendliche zum Abschluss Sek. II führen“ und nimmt damit ein Anliegen der Kantone auf. Im Gegensatz dazu lehnt er die Motion von Nationalrat Bourgeois ab, die das Ziel hatte, dass alle Kantone das Übereinkommen über die Rechte des Kindes einhalten und der Entscheid über die Aufnahme oder Wegweisung nicht nach Erreichen der Volljährigkeit erfolgt, sondern erst nach Abschluss ihrer Ausbildung. Ebenfalls abgelehnt hat der Nationalrat das Postulat „Politische Partizipation der Jugendlichen. Die politische Bildung verstärken und eine Senkung des Stimmrechtsalters prüfen“.
Im Ständerat sind auch verschiedene Vorstösse behandelt worden, die aus Sicht der Kinderrechte relevant sind. Besonders zu erwähnen ist dabei die Vorlage des Bundesrates zur Änderung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Der Bundesrat will mit dieser Vorlage die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Berufstätige Eltern sollen für die Drittbetreuung ihrer Kinder weniger bezahlen und das Betreuungsangebot soll besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Der Bundesrat will dazu für fünf Jahre 100 Millionen Franken als Anstossfinanzierung zur Verfügung stellen. Entgegen der Empfehlung der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) trat der Ständerat auf die Vorlage ein und erwirkte eine Detailberatung in der Kommission. Nun hat der Ständerat den Entwurf der Kommission überwiesen. Als nächstes wird sich nun der Nationalrat um das Geschäft kümmern. Weiter hat der Ständerat dem Geschäft des Bundesrats zugestimmt, der Istanbul-Konvention beizutreten. Der Bundesrat will mit einem Beitritt zur sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates dazu beitragen, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt europaweit auf einem vergleichbaren Standard bekämpft werden. Die Istanbul-Konvention definiert den Gewaltbegriff umfassend. Daher bezieht sich diese auch auf Kinder, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, auch als Zeuginnen und Zeugen.
Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen:
ausführliche Sessionsrückschau
Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.