Parlament
Kinderrechte im Parlament
Der Nationalrat hat in der Sommersession verschiedene kinderrechtlich relevante Vorstösse behandelt. Mit dem Beitritt zur Istanbul-Konvention will der Bundesrat dazu beitragen, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt europaweit auf einem vergleichbaren Standard bekämpft werden. Die Istanbul-Konvention definiert den Gewaltbegriff umfassend. Daher bezieht sich diese auch auf Kinder, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, auch als Zeuginnen und Zeugen. Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat der Vorlage zugestimmt. Eine Anzahl von Vorstössen widmete sich dem Thema Sorgerecht und Scheidung. Besonders zu erwähnen ist das Postulat "Rechte der Kinder nach einer Scheidung stärken", das den Bundesrat beauftragte, zu prüfen, ob im Fall von schwierigen familiären Umständen die Rechte der Kinder gestärkt werden können in Bezug auf den Anspruch auf persönlichen Verkehr mit anderen Bezugspersonen. Das Postulat wurde vom Nationalrat knapp (96 zu 93 Stimmen) abgelehnt.
Weitere Vorstösse widmeten sich der Armutsprävention von Kindern (15.3939 Kinderzulagen bedarfsgerecht ergänzen) oder den Auswirkungen, die die Armut besonders auf Kinder haben kann (15.3940 Sozialhilfe. Studie über die Langzeitauswirkungen auf Kinder). Beide sind vom Nationalrat deutlich abgelehnt worden (erstere mit 52 zu 132 Stimmen bei 4 Enthaltungen und letztere mit 54 zu 132 Stimmen bei 2 Enthaltungen).
Drei gleichlautende Postulate widmeten sich der Familienpolitik: Rosmarie Quadranti, Barbara Schmid-Federer und Kathrin Bertschy: "Kosten-Nutzen-Analyse von Elternzeitmodellen". Sie forderten den Bundesrat auf, zu prüfen, welche Auswirkungen die verschiedenen Elternzeitmodelle volkswirtschaftlich langfristig haben. Auch diese hat der Nationalrat abgelehnt.
Ebenfalls keine Folge gab der Nationalrat der Petition der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht (15.2043 Intersex-Genitalverstümmelungen verbieten), die ein Verbot von Genitalverstümmelungen an intersexuellen Personen gefordert hat.
Im Ständerat waren die Kinderrechte nur am Rande ein Thema (vgl. die ausführliche Sessionsrückschau unten). In der Schlussabstimmung wurde schliesslich das Geschäft des Bundesrats "Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung" überwiesen. Während fünf Jahren stehen nun neue Subventionen in Höhe von 96.8 Millionen Franken zur Verfügung.
Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen:
ausführliche Sessionsrückschau
Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.