Parlament
Schweizerische Menschenrechtsorganisationen fordern nach dem positiven Entscheid des Nationalrats genügend Ressourcen
Entscheid des Nationalrats vom 14. September: 19.073: Ergänzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (SR 193.9) für die Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI)
Die Menschenrechtsorganisationen in der Schweiz haben während 21 Jahren für die Schaffung einer unabhängigen Nationalen Menschenrechtsinstitution gekämpft. Jetzt ist der Weg frei! Die Menschenrechtsorganisationen begrüssen den sehr deutlichen Entscheid des Nationalrats. Es ist ein grosser Erfolg, dass sich alle Fraktionen bis auf die SVP hinter die NMRI-Vorlage gestellt haben.
Die Menschenrechtsorganisationen bedauern, dass sich der Nationalrat nicht für die Formulierung der vorberatenden Aussenpolitischen Kommission ausgesprochen hat, die einen zukunftsoffenen Aufgabenkatalog anstrebte. Ob die Institution so einen A-Status gemäss den Vorgaben der UNO erreichen kann, wird sich weisen.
«Mit einer schwachen Nationalen Menschenrechtsinstitution würde die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit in Menschenrechtsfragen allerdings untergraben», sagt Matthias Hui, Koordinator der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz.
Damit sie den Menschenrechtsschutz konkret stärken und damit auch Skeptiker überzeugen kann, benötigt die zukünftige NMRI eine ausreichende Grundfinanzierung. «Menschenrechte sind nicht gratis zu haben. Wir erwarten deshalb vom Bundesrat, dass er die Budgetierung überdenkt und die neue Institution ausreichend finanziert», sagt Michael Ineichen von Amnesty International.
«Der Bundesbeitrag soll die wirksame Erfüllung der jetzt im Gesetz festgelegten Aufgaben in einem föderalistischen, mehrsprachigen Land gewährleisten», sagt Christoph Lanz, Präsident der Schweizerischen Helsinki-Vereinigung SHV. Der Bundesrat soll sich dabei auch an den Budgets orientieren, welche den NMRI vergleichbarer Staaten wie Dänemark, Deutschland, Niederlande oder Schweden zur Verfügung stehen. Angesichts der innenpolitischen Aufgabe der NMRI darf die Finanzierung nicht ausschliesslich aus Mitteln des EDA erfolgen, sondern soll auch von anderen Departementen getragen werden.
Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz
Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz als Koalition
von über 80 Menschenrechtsorganisationen setzt sich seit 21 Jahren intensiv für
das Vorhaben einer Nationalen Menschenrechtsinstitution ein. Besonders beteiligt an dieser Arbeit sind: Schweizerisches Rotes Kreuz SRK,
Caritas Schweiz, Amnesty International, Netzwerk Kinderrechte, humanrights.ch,
Schweizerischer Gehörlosenbund, Inclusion Handicap, Gesellschaft Schweiz-UNO,
Schweiz. Helsinki-Vereinigung, Alliance Sud, Terre des Hommes Schweiz, CBM
Schweiz.