Parlament
Die Schweiz muss sich in Sachen Kinderrechte verbessern
UN-Kinderrechtsausschuss veröffentlicht seine Empfehlungen an die Schweiz.
Eine verbesserte Datenerhebung, eine Umsetzungsstrategie für die Kinderrechte, die Inklusion von Kindern mit einer Behinderung, der Schutz von geflüchteten Kindern oder die Bekämpfung von Kinderarmut – die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz ist nicht selbstverständlich. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat heute seine Empfehlungen an die Schweiz veröffentlicht. Sie zeigen auf, wo die Schweiz bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention kritische Lücken aufweist.
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes formuliert 138 Einzelempfehlungen an die Schweiz zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer beiden Fakultativprotokolle betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie. Die Empfehlungen bilden den Abschluss der dritten Staatenüberprüfung der Schweiz durch den UN-Ausschuss, die am 20. September 2021 in Genf stattfand.
Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechte
Das internationale Expertengremium mahnt zahlreiche Lücken bei der Umsetzung der UN-KRK an: in vielen Bereichen fehlen aussagekräftige und desaggregierte Daten. So fehlen wichtige Daten zu Gewalt gegen Kinder, aber auch zur Situation von Kindern in schwierigen Lebensumständen wie beispielsweise fremdplatzierte Kinder. Weiter fehlt es an einer geeigneten schweizweiten Strategie zur Umsetzung der Kinderrechte.
Die Empfehlungen betreffen eine grosse Bandbreite an konkreten Themen. Der Ausschuss wiederholt zum zweiten Mal seine Empfehlung, die Prävention von Gewalt gegen Kinder zu stärken und Fachpersonen entsprechend zu schulen. Weiter mahnt der UN-Ausschuss, die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereit zu stellen, um Lücken in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu schliessen. Kritisch zeigt sich der UN-Ausschuss zudem beim Zugang von Kindern mit einer Behinderung zur inklusiven Bildung und forderte klare Vorgaben für die Kantone in diesem Bereich. Auch der Zugang von geflüchteten Kindern zu regulären Bildungsangeboten sowie Unterbringungsstandards und Betreuungsangebote sind Gegenstand der Empfehlungen. Bereits zum dritten Mal wiederholt der Ausschuss die Empfehlung, Körperstrafen in der Erziehung explizit zu verbieten. Die Schweiz kennt – im Gegensatz zu vielen europäischen Nachbarstaaten – kein explizites Verbot von Gewalt in der Familie.
Kinder und Jugendliche erstmals am Verfahren beteiligt
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begleitet als Stimme von über 50 Organisationen aus der Zivilgesellschaft die Staatenüberprüfung der Schweiz. Das Netzwerk hat im Juni 2021 einen ergänzenden NGO-Bericht beim UN-Kinderrechtsausschuss eingereicht, der die Sichtweise seiner Mitgliedsorganisationen auf die Umsetzung der Kinderrechte wiedergibt. Zum ersten Mal in der Schweiz hat des Netzwerk Kinderrechte Schweiz zudem Kinder und Jugendliche direkt im Verfahren einbezogen – und dies in Form eines Kinder- und Jugendberichts veröffentlicht.
Zahlreiche Anliegen der Kinder und Jugendlichen selbst finden sich in den Empfehlungen wieder. «Kinder und Jugendliche beschäftigen sich sehr reflektiert mit ihren Rechten – es ist zentral, dass ihre Sichtweise auf das Aufwachsen in der Schweiz und Themen aus ihrem direkten Lebensumfeld – beispielsweise der Umgang mit Mobbing und Cybermobbing in Schulen – in das Verfahren einfliessen», sagt Valentina Darbellay, Präsidentin des Netzwerks Kinderrechte Schweiz. «Der UN-Kinderrechtsausschuss hat sehr gut erfasst, wo in der Schweiz Handlungsbedarf besteht. Nun ist es zentral, dass Bund und Kantone die Umsetzung der Empfehlungen zügig und koordiniert vorantreiben. Entscheidend dafür ist, dass die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitgestellt werden.».
Weitere Informationen
Die Schweiz muss sich in Sachen Kinderrechte verbessern, Medienmitteilung Netzwerk Kinderrechte Schweiz, 30. September 2021)
Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz vom 27.09.2021
Vierter NGO-Bericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
Kinder- und Jugendbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes