Parlament
Nationalrat spricht sich für das Recht auf gewaltfreie Erziehung aus
Am 30.09.2021 hat der Nationalrat mit 111 zu 79 Stimmen bei drei Enthaltungen die Motion 19.4632 von Nationalrätin Bulliard-Marbach an den Ständerat überwiesen. Die Motion will das in der Bundesverfassung verankerte Recht auf besonderen Schutz der Unversehrtheit von Kindern zivilrechtlich verankern. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst diesen wichtigen Schritt für die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz ausdrücklich.
Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention ist die Schweiz verpflichtet, Kinder vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. Der UN-Kinderrechtsauschuss hat die Schweiz im September bereits zum dritten Mal gemahnt, Gewalt in der Erziehung explizit zu verbieten. In der Schweiz erlebt die Hälfte aller Kinder physische und/oder psychische Gewalt in der Erziehung, jedes fünfte Kind sogar schwere Gewalt.
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz unterstützt die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung des Rechts auf eine gewaltfreie Erziehung und nach einem umfassenden Verbot von Körperstrafen (vgl. Vierter NGO-Bericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes). So zeigen internationale Studien, dass ein explizites Verbot von Gewalt in der Erziehung zu einer Reduktion von Körperstrafen führt. Eine Verankerung im Zivilgesetzbuch ist dringend erforderlich, denn die körperliche Züchtigung ist gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts nur dann strafrechtlich verboten, wenn sie «über das von der Gesellschaft akzeptierte Mass hinausgeht».
Als nächstes wird sich der Ständerat mit der Motion befassen.
Weitere Informationen:
Motion 19.4632 Bulliard-Marbach «Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern».
Netzwerk Kinderrechte Schweiz (2021). Vierter NGO-Bericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes.
Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz vom 27.09.2021.