Parlament
Kinderrechte im Parlament
In der Wintersession haben die eidgenössischen Räte verschiedene Geschäfte behandelt, die für die Kinderrechte relevant sind:
Der Nationalrat befasste sich unter anderem mit der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Nadine Masshardt, die eine Offensive in der politischen Bildung, vor allem an Berufsschulen, verlangt. Im Gegensatz zur vorberatenden Kommission gab der Nationalrat der Initiative Folge und will damit, dass sich der Bund stärker in der politischen Bildung auf Stufe Sek II engagiert. Nun wird sich der Ständerat damit befassen. Nach dem Ständerat hat der Nationalrat ebenfalls die Motion der ständerätlichen Bildungskommission (WBK-S) überwiesen, welche mehr Chancengerechtigkeit für Jugendliche mittels Integrationsagenda forderte. Damit muss der Bundesrat nun die Kantone bei der Umsetzung und der Finanzierung von Massnahmen zur Förderung der Berufsbildungsfähigkeit von spät zugewanderten Jugendlichen unterstützen. Ebenfalls angenommen hat der Nationalrat eine Motion seiner Bildungskommission, die die Eintragung des Sorgerechts in die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister zum Ziel hat. Damit wird sich als nächstes nun der Ständerat befassen. Abgelehnt hat der Nationalrat hingegen das Postulat «Alkoholkonsum. Die Jungen sind der Werbung stark ausgesetzt!». Mit dem Postulat wollte die Urheberin einen besseren Schutz der Jugendlichen vor Alkoholwerbung, insbesondere im Internet erreichen.
Wie in jeder Wintersession standen auch die Budgetdebatten auf dem Programm: In der Schlussabstimmung haben beide Räte die Kredite für die Unterstützung von Familienorganisationen sowie für den Kindesschutz und die Kinderrechte um rund 1.4 Millionen CHF erhöht. Die Erhöhung des Kredits Kindesschutz/Kinderrechte um 390'000 Franken sollen für die Finanzierung einer Ombudsstelle für Kinderrechte eingesetzt werden. Hintergrund ist die Überweisung der Motion 19.3633, die die Ausarbeitung von Rechtsgrundlagen für die Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte verlangt. Diese Rechtsgrundlagen sind derzeit in Erarbeitung durch das Bundesamt für Sozialversicherungen und sollen bis Mitte 2022 vorliegen. Die zusätzlichen Gelder sollen daher erst freigegeben werden, wenn die gesetzlichen Grundlagen vorliegen. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst die Aufstockung der Mittel für eine Ombudsstelle für Kinderrechte. Aus Sicht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz ist dieser Betrag jedoch deutlich zu gering. Eine national tätige Ombudsstelle kann mit diesem Betrag ihren Auftrag nicht glaubwürdig erfüllen (vgl. dazu das Positionspapier des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zur Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle für Kinderrechte).
Der Ständerat stimmt der Motion von Ständerätin Eva Herzog zu, die die Schaffung einer Datengrundlage zu Unterhaltsentscheiden im Familienrecht zum Ziel hat. Der Bundesrat will jedoch zuerst eine Machbarkeitsstudie durchführen, um den mit dem Vorstoss verbundenen administrativen, finanziellen und personellen Aufwand für Bund und Kantone abschätzen zu können. Die Motion geht nun an den Nationalrat. Abgelehnt hat der Ständerat zwei Standesinitiativen, die eine Beschränkung des zugesetzten Zuckers in Lebensmitteln (Kanton Genf) bzw. eine bessere Kennzeichnung des zugesetzten Zuckers in Lebensmitteln (Kanton Fribourg) verlangten. Nun wird sich der Nationalrat mit den Initiativen befassen.
Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen (vgl. ausführliche Rückschau). Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins
nachgelesen werden.