Parlament
Recht auf gewaltfreie Erziehung: Ständeratskommission vertagt Entscheid
Die Rechtskommission des Ständerats hat in ihrer Sitzung vom 17. Februar den Entscheid zur Motion 19.4632 «Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern» vertagt. Die Kommission will erst den Bericht des Bundesrates zum Postulat 20.3185 «Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung» abwarten und wird die Beratung bis dahin verschieben.
Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern ein Recht auf Schutz vor Gewalt. Auch die Bundesverfassung sichert Kindern und Jugendlichen den «besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit» zu. Ein explizites Recht auf eine gewaltfreie Erziehung fehlt jedoch bislang in der Schweiz. Zwar wurde das Züchtigungsrecht der Eltern abgeschafft, die Rechtslage ist seitdem jedoch unklar.
Ein explizites Recht auf gewaltfreie Erziehung würde Eltern Orientierung bieten und Fachpersonen bei der Prävention unterstützen. Denn nach wie vor erleben viele Kinder in der Schweiz Gewalt in der Erziehung. Jedes zwanzigste Kind wird zu Hause regelmässig körperlich bestraft. Gar jedes vierte Kind erfährt regelmässig psychische Gewalt.
Die Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch duldet daher keinen weiteren Aufschub. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz bedauert die zögerliche Haltung der Kommission und fordert ein klares Bekenntnis zum Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung.
Medienmitteilung der RK-S vom 18.02.2022
Motion 19.4632 "Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern"
Postulat 20.3185 "Schutz vor Kindern vor Gewalt in der Erziehung"