Staatenberichtsverfahren
Vierter Berichtszyklus 2024 - 2026
Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention ist die Schweiz verpflichtet, alle fünf bis sieben Jahre dem UN-Kinderrechtsausschuss über die Umsetzung der Konvention Bericht zu erstatten. Der Ausschuss beurteilt in der Folge die Umsetzung und macht Empfehlungen für weitere Massnahmen in Bereichen mit Handlungsbedarf, damit die Kinderrechte vollumfänglich gewährleistet sind.
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begleitet und beobachtet die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Schweiz. Wir bringen die Anliegen der Zivilgesellschaft in das Berichtsverfahren ein, indem wir unsere Ergebnisse regelmässig in Form eines NGO-Berichts beim UN-Kinderrechtsausschuss deponieren. Darüber hinaus engagiert sich das Netzwerk Kinderrechte Schweiz dafür, dass die Stimmen von Kindern und Jugendlichen aus der Schweiz im Verfahren gehört werden.
Die Überprüfung der Schweiz fand bisher dreimal statt, zuletzt von 2019 bis 2021. Die vierter Überprüfung findet von 2024 bis 2026 statt, genauere Informationen sind aktuell noch nicht bekannt.
Das Staatenberichtsverfahren zu den Kinderrechten einfach erklärt
Das Erklärvideo veranschaulicht und vereinfacht dieses komplexe Verfahren. Das Video richtet sich an Kinder und Jugendliche, die sich für die Kinderrechte interessieren und ihre Stimme im Berichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention einbringen wollen. Es dient aber auch darüber hinaus der Information und Sensibilisierung zu den Kinderrechten.
Das Video ist in Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar und kann in Workshops zu den Kinderrechten verwendet werden.